11. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 8890
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Sofortige Beschwerde, Kostenfestsetzungsbeschluß, Prozeßbevollmächtigter, Ermäßigung der Verfahrensgebühr, Ermäßigte Verfahrensgebühr, Aktenversendungspauschale, Schriftsätze, Fristwahrung, Berufungsbeklagter, Kostenfestsetzungsverfahren, Beschwerdewert, Kostenfestsetzungsantrag, Kosten des Berufungsverfahrens, Zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Post- und Telekommunikationspauschale, Auslagen des Rechtsanwalts, Rechtsmittelgegner, Rechtsmittelführer, Rechtsmittelbegründung, Rechtsmittelinstanz
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08.11.2022
Entscheidung
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 08.11.2022, Az. 11 W 947/22 , 11 W 1289/22 (REWIS RS 2022, 8890)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8890
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 111/07 (Bundesgerichtshof)
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Verfahrensgebühr
I ZB 112/16 (Bundesgerichtshof)
Kostenfestsetzungsverfahren: Verfahrensgebühr für die Einreichung eines Berufungszurückweisungsantrags nach Eingang der Berufungsrücknahme
XII ZB 12/07 (Bundesgerichtshof)
III ZB 66/15 (Bundesgerichtshof)
Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung