Aktenzeichen 11 W 947/22 , 11 W 1289/22

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RCNW3RZQUNBGL8EQBX

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OLG München: Entscheidung vom 08.11.2022

Sofortige Beschwerde, Kostenfestsetzungsbeschluß, Prozeßbevollmächtigter, Ermäßigung der Verfahrensgebühr, Ermäßigte Verfahrensgebühr, Aktenversendungspauschale, Schriftsätze, Fristwahrung, Berufungsbeklagter, Kostenfestsetzungsverfahren, Beschwerdewert, Kostenfestsetzungsantrag, Kosten des Berufungsverfahrens, Zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Post- und Telekommunikationspauschale, Auslagen des Rechtsanwalts, Rechtsmittelgegner, Rechtsmittelführer, Rechtsmittelbegründung, Rechtsmittelinstanz

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