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PDF anzeigen[X.] BESCHLUSS III ZR 240/09 vom 15. April 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 15. April 2010 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Tenor des [X.] vom 11. März 2010 wird von Amts wegen nach § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass das aufgehobene Urteil des [X.] nicht am "[X.] 2009" sondern am "24. August 2009" verkündet worden ist. [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.11.2008 - 25 C 692/08 - [X.], Entscheidung vom 24.08.2009 - 3 S 140/08 -
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15.04.2010
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.04.2010, Az. III ZR 240/09 (REWIS RS 2010, 7586)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 7586
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