Bundessozialgericht, Beschluss vom 23.11.2017, Az. B 10 ÜG 1/17 KL

10. Senat | REWIS RS 2017, 1806

© Bundessozialgericht, Dirk Felmeden

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage gegen ein Bundesland - funktionelle Unzuständigkeit des BSG - Verweisung an das zuständige LSG - sozialgerichtliches Verfahren


Tenor

Der Rechtsstreit wird an das [X.] [X.], [X.] 1, 29223 [X.], verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.

Gründe

1

Der Kläger begehrt mit seiner beim BSG erhobenen Klage vom 20.9.2017 eine Entschädigung vom [X.] wegen überlanger Dauer seines Verfahrens L 4 KR 495/14 vor dem [X.] Niedersachsen-Bremen.

2

Nach § 98 [X.] gelten auch für die funktionelle ([X.]) Zuständigkeit die §§ 17, 17a und 17b Abs 1, [X.] entsprechend ([X.] in: [X.], [X.], 1. Aufl 2017, § 98 [X.] RdNr 11 mwN). Das BSG ist [X.] für die erhobene Klage nicht zuständig. Es entscheidet über das Rechtsmittel der Revision (§ 39 Abs 1, § 160 [X.]) sowie das der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a Abs 1 [X.]) und in erster Instanz nur über Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen [X.] und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten des § 51 [X.] und über speziell geregelte Streitigkeiten, zu denen das Begehren des [X.] nicht gehört sowie in [X.] bei überlanger Dauer eines Verfahrens gegen den [X.] (§ 202 S 2 [X.] iVm § 201 Abs 1 S 2 GVG). Entsprechend § 17a [X.] verweist das angerufene Gericht in einem solchen Fall nach Anhörung der Beteiligten von Amts wegen an das zuständige Gericht (vgl [X.] in Zeihe, [X.], Stand 1.8.2016, § 98 Anm 1c bb).

3

Funktionell, sachlich und örtlich zuständiges Gericht für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens gegen ein Land, wie sie der Kläger erhebt, ist nach § 202 S 2 [X.] iVm § 201 Abs 1 S 1 GVG das [X.], in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Das streitgegenständliche Verfahren des [X.] L 4 KR 495/14 fand vor dem [X.] Niedersachsen-Bremen statt, sodass dessen Zuständigkeit gegeben ist und der Rechtsstreit dorthin zu verweisen ist.

4

Der Kläger hat die Verweisung an das [X.] Niedersachsen-Bremen beantragt. Der Beklagte ist hierzu mit Schreiben vom 16.10.2017 angehört worden. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.

5

Die Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das verwiesen wurde (§ 98 [X.] iVm § 17b [X.] GVG).

6

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 98 S 2 [X.]).

Meta

B 10 ÜG 1/17 KL

23.11.2017

Bundessozialgericht 10. Senat

Beschluss

Sachgebiet: False

vorgehend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 17. Mai 2017, Az: L 4 KR 495/14, Urteil

§ 98 SGG, § 39 SGG, § 202 S 2 SGG, § 17 GVG, § 17a GVG, § 17b Abs 1 GVG, § 17b Abs 2 S 1 GVG, § 201 Abs 1 S 1 GVG

Zitier­vorschlag: Bundessozialgericht, Beschluss vom 23.11.2017, Az. B 10 ÜG 1/17 KL (REWIS RS 2017, 1806)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 1806

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

B 1 KR 126/15 B (Bundessozialgericht)

Sozialgerichtliches Verfahren - Vertragsarzt - Rechtsstreit um Schadensersatz mit Krankenhaus - Zuständigkeit des Spruchkörpers für …


B 12 SF 2/11 S (Bundessozialgericht)


B 12 SF 4/11 S (Bundessozialgericht)

Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei …


B 1 SF 1/20 R (Bundessozialgericht)

Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Schadensersatzanspruch des MDK gegen einen ehemaligen Geschäftsführer


B 12 SF 5/12 S (Bundessozialgericht)

Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.