Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.03.2019, Az. 1 BvR 367/14

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2019, 9344

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 367/14

14.03.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 20. Juni 2013, Az: 2 AZR 295/12, Urteil

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.03.2019, Az. 1 BvR 367/14 (REWIS RS 2019, 9344)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 9344


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 AZR 295/12

Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 295/12, 20.06.2013.


Az. 1 BvR 367/14

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 367/14, 14.03.2019.


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