Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.12.2013, Az. IV ZR 79/13

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 602

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 79/13
vom

4. Dezember 2013

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die
Vorsitzen-de Richterin [X.], [X.], [X.], [X.] und die Richte-rin [X.]

am 4.
Dezember 2013

beschlossen:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Bam-berg

1. Zivilsenat

vom 24. Januar 2013 wird auf ihre Kosten verworfen, weil der Wert der von der Klägerin mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000

nicht übersteigt (§ 26 Nr.
8 EGZPO, §§
544,
97 Abs.
1 ZPO).

Gründe:

Das Berufungsgericht hat den Streitwert für eine Klage auf Leis-tungen aus einer privaten Unfallversicherung entsprechend den Angaben der Klägerin in der Klageschrift in Übereinstimmung mit dem Landgericht

Vorinstanzen nicht beanstandet. Soweit sie nunmehr erstmals mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorträgt, der Wert der Beschwer übersteige [X.] nicht mehr gehört werden ([X.], Beschlüsse vom 16.
Mai 2013
[X.], juris Rn. 3 m.w.N.; vom 8.
März 2012
1
-
3
-

-
I
ZR 160/11, juris Rn.
3; vom 21.
Dezember 2011
[X.], juris Rn.
1
und
vom 26. November 2009
III [X.], NJW 2010, 981, Rn.
5).

Die Beschwerde hätte auch in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die
Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Recht-sprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs.
2 Satz
1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs.
4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Der Senat hat die auf Art. 3 Abs.
1 und Art. 103 Abs. 1 GG gestützten [X.] geprüft und für nicht durch-greifend erachtet.

[X.]

[X.]
[X.]

[X.]

[X.]

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 28.08.2012 -
94 O 438/12 -

OLG [X.], Entscheidung vom 24.01.2013 -
1 [X.] -

2

Meta

IV ZR 79/13

04.12.2013

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.12.2013, Az. IV ZR 79/13 (REWIS RS 2013, 602)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 602

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VII ZR 253/12

I ZR 83/11

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