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PDF anzeigen [X.] [X.] 50/08 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 20. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter [X.], die Richter [X.], Dr. [X.], [X.] und die Richterin [X.] beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 17. September 2008 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: In Zeilen 4 und 5 der [X.] 4 wird das Wort "Beklagten" durch "Klägerin" ersetzt und in der letzten Zeile der Randnummer 4 das Wort "Klägerin" durch "Beklagten". [X.] [X.] [X.]
[X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 06.12.2007 - 33 O 154/07 - O[X.], Entscheidung vom 06.03.2008 - [X.]/08 -
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20.11.2008
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.11.2008, Az. III ZB 50/08 (REWIS RS 2008, 707)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 707
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