Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.06.2017, Az. VII ZR 318/16

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 9285

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift
ECLI:[X.]:BGH:2017:210617BVIIZR318.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZR 318/16
vom
21. Juni 2017
in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VII. Zivilsenat des [X.] hat am 21. Juni 2017 durch [X.]
Eick, [X.] und Prof.
Dr.
Jurgeleit und die Richterinnen [X.] und Borris
beschlossen:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5.
Zivilsenats des [X.] vom 7.
Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht ge-
eignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§
544 Abs.
4 Satz
2, 2.
Halbsatz
ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§
97
Abs.
1 ZPO).
Der Senat weist darauf hin, dass die Auffassung
des Berufungsgerichts im Urteil vom 22.
April 2015 (5
U
13/15
Hs) und im angefochtenen Urteil vom 7.
Dezember 2016 (5 U
114/16) hinsichtlich des Bestehens eines durch schlüssiges Handeln

-
3
-

zustande gekommenen Entsorgungsvertrages zwischen den Parteien keine Bindungswirkung analog §
563
Abs.
2 ZPO entfaltet, weil es sich insoweit nicht um diese Entscheidungen tragende Erwägungen handelt.

Eick
[X.]
Jurgeleit

[X.]
Borris

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.07.2016 -
3 O 34/13 -

OLG [X.], Entscheidung vom 07.12.2016 -
5 [X.] -

Meta

VII ZR 318/16

21.06.2017

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.06.2017, Az. VII ZR 318/16 (REWIS RS 2017, 9285)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 9285

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.