Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.06.2016, Az. VII ZR 108/14

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 9898

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift
ECLI:[X.]:BGH:2016:150616BVIIZR108.14.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZR 108/14
vom
15. Juni 2016
in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VII. Zivilsenat des [X.] hat am 15. Juni 2016 durch [X.]
Eick, die Richter [X.], Dr.
Kartzke und Prof.
Dr.
Jurgeleit und die
Richterin Sacher
beschlossen:

Die Beschwerden des
Klägers
und der Beklagten zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilend-
und Grundurteil des 1.
Zivilsenats des [X.] vom 24.
April 2014 werden zurückgewiesen.

Von einer
Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§
544 Abs.
4 Satz
2, 2.
Halbsatz ZPO).
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers
tragen der Kläger und die Beklagte zu 2 jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 trägt diese selbst

97
Abs.
1, § 100 Abs. 2
ZPO).

Für das Betragsverfahren weist der Senat auf Folgendes hin:
Soweit das Berufungsgericht auf Seite 23 des Berufungsurteils -
für das Grundurteil nicht tragend -
ausführt, ein Mitverschulden müsse nicht unter dem Gesichtspunkt fehlerhafter Planungen von [X.] zugerechnet werden, so werden die Instanzgerichte diese
Rechtsauffassung unter Berücksichtigung der Erwägungen auf Seite 22, 23 der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung vom 5. August 2014 zu überdenken haben.

Eick
[X.]
Kartzke

Jurgeleit
Sacher

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 11.02.2011 -
2 [X.]/04 -

OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.04.2014 -
1 U 27/11 -

Meta

VII ZR 108/14

15.06.2016

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.06.2016, Az. VII ZR 108/14 (REWIS RS 2016, 9898)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 9898

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.