Bundespatentgericht, Beschluss vom 08.08.2011, Az. 30 W (pat) 46/10

30. Senat | REWIS RS 2011, 4154

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "femicare/FEMICUR" – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr


Tenor

hat der 30. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Hartlieb

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des [X.] vom 23. Februar 2010 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 2 022 406 für die von der angegriffenen Marke 306 65 582 umfassten Dienstleistungen „veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen einer Apotheke“ zurückgewiesen worden ist.

In dem genannten Umfang wird wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 022 406 die Löschung der Marke 306 65 582 angeordnet.

2. Der vorgenannte Beschluss der Markenstelle ist wirkungslos, soweit der Widerspruch hinsichtlich der von der angegriffenen Marke 306 65 582 erfassten Dienstleistung „medizinische Dienstleistungen“ zurückgewiesen worden ist.

Meta

30 W (pat) 46/10

08.08.2011

Bundespatentgericht 30. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 08.08.2011, Az. 30 W (pat) 46/10 (REWIS RS 2011, 4154)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4154

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Referenzen
Wird zitiert von

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