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PDF anzeigen [X.]/04
Leitsatzberi[X.]htigung
In dem Re[X.]htsstreit
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gegen
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wird der Leitsatz zu [X.]) vom 9. Juni 2005 wie folgt beri[X.]htigt:
"[X.]) Wird ein sol[X.]her Verfahrensfehler in einer Ni[X.]htzulassungsbes[X.]hwerde gerügt, kann das Revisionsgeri[X.]ht im Bes[X.]hlußwege na[X.]h § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Re[X.]htsstreit zur neuen Verhandlung und Ents[X.]heidung zurü[X.]kverweisen."
[X.], den 29. Juli 2005
(Der Beri[X.]hterstatter)
Meta
29.07.2005
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2005, Az. V ZR 271/04 (REWIS RS 2005, 2298)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 2298
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