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Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Die beabsichtigte Entscheidung des anfragenden 5. Strafsenats widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats.
Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
Aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in ihrer Auslegung durch den [X.] ergibt sich für die Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung keine die Rückwirkung generell hindernde andere Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB.
Er hat daher beim 4. Strafsenat angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird, bei den anderen Strafsenaten, ob dieser Rechtsauffassung zugestimmt wird.
Die beabsichtigte Entscheidung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats. Er stimmt der Rechtsauffassung des 5. Strafsenats zu.
Ob die Konvention eine einschränkende Auslegung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB erfordert und gegebenenfalls in welchem Umfang lässt der Senat offen.
[X.] [X.]
Elf Jäger
Meta
15.12.2010
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 9. November 2010, Az: 5 StR 394/10, Beschluss
Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 2 MRK, Art 7 Abs 1 S 2 MRK, Art 46 Abs 1 MRK, § 2 Abs 6 StGB, § 66b Abs 3 S 1 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB vom 20.12.1984, § 67d Abs 3 S 1 StGB, Art 1a Abs 3 StGBEG vom 31.01.1998, § 132 GVG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.12.2010, Az. 1 ARs 22/10 (REWIS RS 2010, 368)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 368
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 ARs 27/10 (Bundesgerichtshof)
Antwort des 4. Strafsenats auf die Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung …
3 ARs 35/10 (Bundesgerichtshof)
Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
2 ARs 456/10 (Bundesgerichtshof)
Antwort auf die Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
1 ARs 22/10 (Bundesgerichtshof)
3 ARs 35/10 (Bundesgerichtshof)
5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10
2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10
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