Aktenzeichen 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110504.2bvr236509
RCN:
RCNDZVE89JWQY6RD7B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 04.05.2011

Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung - Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG - Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung - Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) - Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes - Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013

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