Aktenzeichen 1 ARs 22/10

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RCNVN6MYTA4XLQDGFB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.12.2010

Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

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