8. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 3767
SOCIAL MEDIA DSGVO SCRAPING Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Schadensersatz, Unterlassung, Unterlassungsanspruch, Verletzung, Software, Schaden, Bestimmtheit, Auskunft, Technik, Antragstellung, Streitwert, Auslegung, Feststellungsinteresse, Internet, Stand der Technik, personenbezogene Daten, Art und Weise, Schadensersatzanspruch, Rechtsanwaltskosten, Ermessen, Einstellung, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Ermessen des Gerichts
Meta
01.06.2023
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Ingolstadt, Urteil vom 01.06.2023, Az. 81 O 549/22 (REWIS RS 2023, 3767)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3767
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 O 212/22 (Landgericht Paderborn)
3 O 99/22 (Landgericht Paderborn)
8 O 267/22 (Landgericht Aachen)
Scraping: Kein Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Verletzung, Schmerzensgeld, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Internet, Streitwert, Ersatzpflicht, Ermessen, Werbung, Einstellung, Beschwerde, Anspruch, Kosten …
Keine Referenz gefunden.