FG München, Urteil vom 03.06.2016, Az. 1 K 848/13

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Gegenstand

Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer Anwaltskanzlei in Belgien über § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG bei der inländischen Besteuerung Abzugsfähigkeit nachträglicher Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung für Objekte, die vor der Neufassung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 veräußert wurden


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 K 848/13

03.06.2016

FG München

Urteil

Zitier­vorschlag: FG München, Urteil vom 03.06.2016, Az. 1 K 848/13 (REWIS RS 2016, 10558)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 10558


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. I R 52/16

Bundesfinanzhof, I R 52/16, 11.07.2018.


Az. 1 K 848/13

FG München, 1 K 848/13, 03.06.2016.

FG München, 1 K 848/13, 03.06.2016.


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