Aktenzeichen IX R 67/10

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RCNXA8U8MVDKMGBJLD

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.06.2012

(Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen)

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