Aktenzeichen 1 K 848/13

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RCNNDP3WFTKJH7PH7X

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FG München: Urteil vom 03.06.2016

Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer Anwaltskanzlei in Belgien über § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG bei der inländischen Besteuerung Abzugsfähigkeit nachträglicher Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung für Objekte, die vor der Neufassung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 veräußert wurden

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FG München: Urteil vom 03.06.2016

Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer Anwaltskanzlei in Belgien über § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG bei der inländischen Besteuerung Abzugsfähigkeit nachträglicher Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung für Objekte, die vor der Neufassung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 veräußert wurden

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Verfahrensgang

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Az. I R 52/16
Bundesfinanzhof, I R 52/16, 11.07.2018.
Az. 1 K 848/13
FG München, 1 K 848/13, 03.06.2016. FG München, 1 K 848/13, 03.06.2016.
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