Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.10.2003, Az. BLw 19/03

Senat für Landwirtschaftssachen | REWIS RS 2003, 947

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] 19/03vom30. Oktober 2003in der Landwirtschaftssachebetreffend [X.] nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz- 2 -Der [X.], [X.], hat am 30. [X.] durch den Vizepräsidenten des [X.]es Dr. [X.] und [X.] Prof. [X.] und [X.] - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 [X.] ohneZuziehung [X.] -beschlossen:Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Senats [X.] des [X.] in [X.] 15. Mai 2003 wird auf Kosten des Antragstellers, der der An-tragsgegnerin auch die außergerichtlichen Kosten des [X.] zu erstatten hat, als unzulässig verworfen.Der Gegenstandswert für das [X.] 20.500 Gründe:[X.] Antragsteller macht aus abgetretenem Recht seiner [X.] einen Barabfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 [X.] gegendie Antragsgegnerin geltend. Das Landwirtschaftsgericht hat seinen Antrag aufangemessene Barabfindung, mindestens aber auf Zahlung von 37.234 DM zu-züglich einer angemessenen Vergütung für die von seiner Mutter und seinemStiefvater geleisteten Arbeitsjahre abgewiesen. Seine sofortige Beschwerde ist- 3 -ohne Erfolg geblieben. Mit der - nicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde ver-folgt er seinen Antrag weiter.II.Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Da das Beschwerdegericht sienicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 [X.]) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2[X.] nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2Nr. 1 [X.] zulässig. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor (dazunäher [X.], 149 ff.).Soweit die Rechtsbeschwerde einen Abweichungsfall im Sinne des § 24Abs. 2 Nr. 1 [X.] daraus herleiten will, daß das Beschwerdegericht unterVerletzung der von dem [X.] hierzu aufgestellten Grundsätze ineinem Schweigen auf ein modifiziertes Angebot eine Annahme gesehen hat, soverkennt sie, daß diese Ausführungen nicht entscheidungserheblich sind. [X.] geht nämlich - zusätzlich - von einer Annahme nach § 151BGB aus.Zwar meint die Rechtsbeschwerde, auch insoweit weiche das Be-schwerdegericht von der Rechtsprechung des [X.]s ab. Das istindes nicht der Fall. Ohnehin läge ein Abweichungsfall nur vor, wenn das Be-schwerdegericht einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der einem von dem Bun-desgerichtshof vertretenen Rechtssatz widerspräche ([X.], 149 ff.). [X.] zeigt die Rechtsbeschwerde nicht auf. Eine lediglich inhaltliche Abwei-chung, eine falsche Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, diedie Rechtsbeschwerde allein geltend macht, führt - für sich genommen - [X.] Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (ständige Senatsrechtsprechung, [X.] -schon Beschl. v. 1. Juni 1977, [X.], [X.] 1977, 327, 328). Im übrigenliegt ein solcher Rechtsfehler aber auch nicht vor. Das Beschwerdegericht [X.] Voraussetzungen des § 151 BGB nicht verkannt, die entgegen der [X.] und in Übereinstimmung mit dem von ihr zitiertenUrteil des [X.]s (vom 14. April 1999, [X.], NJW 1999,2179) auch und gerade gegeben sein können, wenn die Annahmeerklärungkonkludent, z.B. durch Bewirkung der Leistung, erfolgt. Auf den Zugang dieserkonkludenten Erklärung wird dann gem. § 151 BGB verzichtet.[X.] Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 [X.].[X.] Krüger Lem-ke

Meta

BLw 19/03

30.10.2003

Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.10.2003, Az. BLw 19/03 (REWIS RS 2003, 947)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 947

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.