Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 08.10.2015, Az. 2 BvR 2646/13

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2015, 4249

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Berichtigung eines Schreibversehens im Tenor eines Kammerbeschlusses


Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 12. August 2015 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 2 in Zeile 4 die Wörter "Der Beschluss" durch die Wörter "Das Urteil" ersetzt werden.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2646/13

08.10.2015

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 11. September 2013, Az: 3d A 722/09.O, Urteil

§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 08.10.2015, Az. 2 BvR 2646/13 (REWIS RS 2015, 4249)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4249

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

2 WDB 1/23

2 WD 12/22

GSSt 2/17

GSSt 2/17

1 ARs 5/16

1 ARs 5/16

2 WD 17/19

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