Berichtigung eines Schreibversehens im Tenor eines Kammerbeschlusses
ÖffnenStattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch disziplinarische Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst) bei unzureichenden Feststellungen zur Schwere der Dienstvergehen - Gegenstandswertfestsetzung
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