Aktenzeichen 2 WDB 1/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:150823B2WDB1.23.0
RCN:
RCN2NEXX3UXJ5928GS

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.08.2023

Zur Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO

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