Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2015, Az. 5 U 47/14

5. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 16956

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

5 U 47/14

19.01.2015

Oberlandesgericht Hamm 5. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2015, Az. 5 U 47/14 (REWIS RS 2015, 16956)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 16956


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. V ZR 42/15

Bundesgerichtshof, V ZR 42/15, 15.04.2016.


Az. 5 U 47/14

Oberlandesgericht Hamm, 5 U 47/14, 19.01.2015.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

V ZR 42/15 (Bundesgerichtshof)

Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung


V ZR 42/15 (Bundesgerichtshof)


V ZR 208/12 (Bundesgerichtshof)

Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des Äquivalenzverhältnisses bei Erhöhung der baurechtlich zulässigen Nutzung des Erbbaugrundstücks


V ZR 208/12 (Bundesgerichtshof)


34 Wx 283/12 (OLG München)

Ersetzung der Zustimmung bei der Veräußerung eines Erbbaurechts und Erforderlichkeit und Höhe einer Sicherheitsleistung


Referenzen
Wird zitiert von

V ZR 42/15

Zitiert

V ZR 208/12

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.