Aktenzeichen V ZR 208/12

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RCN774KVBJ6UATCAAB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.05.2014

Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des Äquivalenzverhältnisses bei Erhöhung der baurechtlich zulässigen Nutzung des Erbbaugrundstücks

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