Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2014, Az. VIII ZR 89/13

8. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 201

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Negative Feststellungsklage des Wohnraummieters gegen einseitige Mieterhöhung und Widerklage des Vermieters auf Zahlung des Erhöhungsbetrages


Tenor

Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 3.879,48 € festgesetzt. Er bemisst sich, da die [X.] denselben Streitgegenstand betrifft, nach dem (höheren) Wert der negativen Feststellungsklage, mithin nach dem Jahresbetrag der mit den in der Revisionsinstanz noch im Streit stehenden Modernisierungsmieterhöhungserklärungen zusätzlich geforderten Miete (§ 41 Abs. 5 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG).

Dr. [X.]                                                 Dr. [X.]                                         Dr. [X.]

                          Dr. Schneider                                              Dr. Bünger

                                                                                         Beglaubigt:

                                                                              [X.], Justizangestellte

Meta

VIII ZR 89/13

17.12.2014

Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend LG Berlin, 13. März 2013, Az: 65 S 410/11

§ 41 Abs 5 S 1 GKG, § 45 Abs 1 S 3 GKG

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2014, Az. VIII ZR 89/13 (REWIS RS 2014, 201)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 201

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 674/16 (Bundesgerichtshof)

Streitwert für Rückgewähransprüche nach Widerruf eines Darlehens


10 AZR 507/18 (Bundesarbeitsgericht)

Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene Feststellung - Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage


IV ZR 344/20 (Bundesgerichtshof)

Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des vom Rechtsschutzversicherer aus übergegangenem Recht in Anspruch genommenen Rechtsanwalts im …


IV ZR 60/20 (Bundesgerichtshof)

Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Leistungspflicht


VI ZR 573/20 (Bundesgerichtshof)

Revisionsverfahren: Zulässigkeit der Klageänderung


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.