Aktenzeichen VIII ZR 124/11

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RCN7U2PAL7DSYMBW6T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.02.2012

Mieteranspruch auf Entschädigung für Investitionen in die Mietsache: Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsdarstellung für die Durchführung der Beweisaufnahme

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