Aktenzeichen VIII ZR 287/12

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RCNA4RY2M6PKHGD7WZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.06.2013

Minderung der Wohnungsmiete wegen unzureichenden Schallschutzes: Einhaltung der im Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung maßgeblichen technischen Normen; bauliche Veränderungen an einem älteren Gebäude; geringfügige Unterschreitung des Schallschutzgrenzwertes

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