Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.01.2010, Az. V ZB 14/10

V. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 9940

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[X.]BESCHLUSS V ZB 14/10 vom 28. Januar 2010 in der [X.] - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 28. Januar 2010 durch [X.] [X.], [X.] Lemke und [X.], die Richterin [X.] und [X.] Czub beschlossen: In dem Senatsbeschluss vom 21. Januar 2010 wird das [X.] unrichtige Vorschriftenzitat in [X.] berichtigt; es lautet richtig: (§ 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 [X.]). [X.] Schmidt-Räntsch
Stresemann Czub

Vorinstanzen: AG [X.] ([X.]), Entscheidung vom 03.12.2009 - 2 XIV 41/09 B - LG [X.] ([X.]), Entscheidung vom 08.01.2010 - 1 T 252/09 -

Meta

V ZB 14/10

28.01.2010

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.01.2010, Az. V ZB 14/10 (REWIS RS 2010, 9940)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 9940

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V ZB 14/10

V ZB 172/09

V ZB 119/10

V ZB 205/09

V ZA 9/10

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