Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2013, Az. I ZA 4/13

I. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 4055

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
I ZA 4/13
vom

17. Juli 2013

in dem Verfahren
über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

betreffend die Marke Nr.
39
845
189

-
2
-
Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 17. Juli 2013 durch [X.]
Dr.
Dr.
h.c.
[X.] und [X.], Prof.
Dr.
Büscher, Dr.
Koch und Dr.
Löffler

beschlossen:

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die [X.] des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgelehnt.

Gründe:

Der
Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des [X.]s vom 26.
Februar 2013 keine Aussicht auf Erfolg
hat

82 Abs.
1 [X.]. §
114 ZPO entsprechend).

Das [X.] hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde ist nur begründet, wenn einer der in §
83 Abs.
3 [X.] abschließend aufgezählten Verfahrensfehler vorliegt. Das ist nicht der Fall. Das [X.] hat insbesondere
nicht das rechtli-che Gehör des Markeninhabers verletzt (§
83 Abs.
3 Nr.
3 [X.]). Es hat sich mit dem für seine Entscheidung maßgeblichen Vorbringen des Markenin-habers im Einzelnen auseinandergesetzt. Aus der Entscheidung ergibt sich

anders als vom Markeninhaber angenommen

, dass der Lauf des [X.] und die vom Markeninhaber behauptete unzutreffende Aus-1
2
-
3
-
kunft des Deutschen Patent-
und Markenamts den Antrag, die Löschungsverfü-gung rückgängig zu machen, nicht rechtfertigen.

[X.]
Pokrant
Büscher

Koch
Löffler
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 26.02.2013 -
24 W(pat) 25/12 -

Meta

I ZA 4/13

17.07.2013

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2013, Az. I ZA 4/13 (REWIS RS 2013, 4055)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 4055

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

I ZA 14/10 (Bundesgerichtshof)


I ZA 21/10 (Bundesgerichtshof)


I ZA 2/08 (Bundesgerichtshof)


I ZA 21/10 (Bundesgerichtshof)

Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe


I ZB 83/08 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.