Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZA 4/13
vom
17. Juli 2013
in dem Verfahren
über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
betreffend die Marke Nr.
39
845
189
-
2
-
Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 17. Juli 2013 durch [X.]
Dr.
Dr.
h.c.
[X.] und [X.], Prof.
Dr.
Büscher, Dr.
Koch und Dr.
Löffler
beschlossen:
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die [X.] des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
Gründe:
Der
Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des [X.]s vom 26.
Februar 2013 keine Aussicht auf Erfolg
hat
(§
82 Abs.
1 [X.]. §
114 ZPO entsprechend).
Das [X.] hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde ist nur begründet, wenn einer der in §
83 Abs.
3 [X.] abschließend aufgezählten Verfahrensfehler vorliegt. Das ist nicht der Fall. Das [X.] hat insbesondere
nicht das rechtli-che Gehör des Markeninhabers verletzt (§
83 Abs.
3 Nr.
3 [X.]). Es hat sich mit dem für seine Entscheidung maßgeblichen Vorbringen des Markenin-habers im Einzelnen auseinandergesetzt. Aus der Entscheidung ergibt sich
anders als vom Markeninhaber angenommen
, dass der Lauf des [X.] und die vom Markeninhaber behauptete unzutreffende Aus-1
2
-
3
-
kunft des Deutschen Patent-
und Markenamts den Antrag, die Löschungsverfü-gung rückgängig zu machen, nicht rechtfertigen.
[X.]
Pokrant
Büscher
Koch
Löffler
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 26.02.2013 -
24 W(pat) 25/12 -
Meta
17.07.2013
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2013, Az. I ZA 4/13 (REWIS RS 2013, 4055)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 4055
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZA 14/10 (Bundesgerichtshof)
I ZA 21/10 (Bundesgerichtshof)
I ZA 21/10 (Bundesgerichtshof)
Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe
I ZB 83/08 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.