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PDF anzeigen [X.]IM NAM[X.]N D[X.]S VOL[X.][X.]S URT[X.]IL [X.]/05 Verkündet am: 12. Mai 2009 [X.] als Urkundsbeamter der Ges[X.]häftsstelle in der [X.]- 2 - [X.] hat auf die mündli[X.]he Verhand-lung vom 12. Mai 2009 dur[X.]h [X.] S[X.]haren und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] für Re[X.]ht erkannt:
Auf die Berufung der [X.]lägerin wird das Urteil des 4. [X.]ats ([X.]) des [X.] vom 6. April 2005 unter Zu-rü[X.]kweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das [X.] Patent 0 413 129 wird mit Wirkung für das [X.] für ni[X.]htig erklärt, soweit sei-ne Patentansprü[X.]he 1 und 4 über folgende Fassungen hinausgehen: "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu ent-sorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden Sammel-tank (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinuierli[X.]h oder diskonti-nuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) - 3 - oder darunter liegenden [X.] (7) weitergeleitet wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Transport des zu entsorgenden Mediums von mehreren [X.] aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, gekennzei[X.]hnet dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4), die über den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem [X.] (1) verbunden sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohr-leitungssystem (5, 6), das als ges[X.]hlossenes Rohrleitungs-system zu dem annähernd auf dem Niveau der Zulaufbe-hälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." und wobei die weiteren Patentansprü[X.]he na[X.]h Maßgabe der erteilten Fassung auf die Patentansprü[X.]he 1 und 4 in der vorstehenden [X.] rü[X.]kbezogen sind. Im Übrigen wird die [X.]lage abgewiesen. Die [X.]osten des Re[X.]htsstreits hat die [X.]lägerin zu tragen. Von Re[X.]hts wegen - 4 - Tatbestand: Die [X.] ist eingetragene Inhaberin des au[X.]h mit Wirkung für die [X.] erteilten [X.]n Patents 0 413 129 ([X.]s), das am 10. Juli 1990 unter Inanspru[X.]hnahme der Priorität vom [X.] 1989 angemeldet worden ist, ein Verfahren und eine Vorri[X.]htung zum [X.]nt-sorgen von flüssigen Medien mit [X.] betrifft und 3 Verfah-rens- sowie 10 [X.] umfasst. Die nebengeordneten [X.] und 4 lauten: 1 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der Zu-laufbehälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) [X.] wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Trans-port des zu entsorgenden Mediums von dem jeweiligen Anfalls-ort aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, [X.] dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der - 5 - [X.] (1) liegenden [X.] (4), der über dem oder den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem jeweiligen Anfallsort (1) [X.] sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohrleitungssystem (5, 6), das zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." Die [X.]lägerin hat die Auffassung vertreten, das Streitpatent sei ni[X.]ht pa-tentfähig. Hierzu hat sie si[X.]h auf [X.], Ri[X.]htungsweisende Reinigungssys-teme für Ziehemulsionen, Draht 35 (1984) 10, S. 541 f ([X.]), [X.], Automatis[X.]hes [X.]ühls[X.]hmierstoff-Behandlungssystem für Werkzeugmas[X.]hinen, TZ für Metallbearbeitung (1984), [X.], [X.], 48 ([X.]), Sauberer [X.]ühls[X.]hmier-stoff, Gesprä[X.]h mit [X.], [X.] 33/1987, [X.], 31 ([X.]), [X.], [X.]ntsorgen von oben dur[X.]h Rohre, Mas[X.]hinenmarkt 92 (1986), 30, S. 26 - 29 ([X.]), [X.], Neuere Tendenzen im Berei[X.]h der [X.], [X.]/abwasser, 133 (1972) Heft 2, [X.] ([X.]) und den Beri[X.]ht über die Internationale Drahtausstellung [X.], Reinigungs- und [X.]ühlanlagen, Draht 29 (1978) 10, S. 615 - 616 ([X.]), bezogen. 2 Die [X.]lägerin hat beantragt, 3 das [X.] Patent 0 413 129 mit Wirkung für das Hoheitsge-biet der [X.] für ni[X.]htig zu erklären. Die [X.] hat beantragt, 4 die [X.]lage abzuweisen. 5 - 6 - Sie hat die Lehren des [X.] für patentfähig gehalten und das [X.] hilfsweise in einer bes[X.]hränkten Fassung verteidigt. 6 Das [X.] hat die Ni[X.]htigkeitsklage abgewiesen. 7 Mit der Berufung wiederholt und ergänzt die [X.]lägerin ihr Vorbringen, für das sie si[X.]h insbesondere auf die [X.] 3 594 825 ([X.]) und 4 406 300 ([X.] 8) sowie zahlrei[X.]he weitere Literatur bezieht (Anlagen [X.]0 - [X.]3, [X.] - [X.]5). 8 Die [X.]lägerin beantragt, 9 das angefo[X.]htene Urteil abzuändern und das Streitpatent mit Wir-kung für das Hoheitsgebiet der [X.] für ni[X.]htig zu erklären. Die [X.] hat die Patentansprü[X.]he 1 und 4 des [X.] zuletzt in folgender Fassung verteidigt (Änderungen fett): 10 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von mehreren [X.] aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-- 7 - ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der Zu-laufbehälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) [X.] wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Trans-port des zu entsorgenden Mediums von dem jeweiligen Anfalls-ort aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, [X.] dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4), der über dem oder den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem jeweiligen Anfallsort (1) [X.] sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohrleitungssystem (5, 6), das als ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." Hilfsweise verteidigt sie Patentanspru[X.]h 1 in folgender Fassung (Ände-rungen kursiv): 11 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) - 8 - zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem, dabei zumindest zeitweise mit dem zu entsor-genden Medium vollständig gefülltes Rohrleitungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) weitergeleitet wird." Sie beantragt, 12 das angefo[X.]htene Urteil abzuändern und die [X.]lage abzuweisen, soweit mit ihr die Ni[X.]htigerklärung des [X.] in seiner mit dem Haupt- und Hilfsantrag verteidigten Fassung begehrt wird. Der [X.]at hat ein s[X.]hriftli[X.]hes Guta[X.]hten von Professor [X.]. [X.] , Fa[X.]hgebiet Strömungsmas[X.]hinen der [X.] , ein- geholt, das der Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung erläutert und ergänzt hat. Die [X.]lägerin hat ein Guta[X.]hten von Professor [X.]. M. , [X.], vom 3. Mai 2006 vorgelegt (Anlage [X.]6). 13 [X.]nts[X.]heidungsgründe: Auf die zulässige Berufung ist das Streitpatent in dem Umfang, in dem es ni[X.]ht mehr verteidigt wird, für ni[X.]htig zu erklären (st. Rspr., vgl. nur [X.].Urt. v. 14.9.2004 - [X.], [X.], 143, 146 - elektronis[X.]hes Modul). Im Übrigen bleibt die Berufung ohne [X.]rfolg, da der geltend gema[X.]hte Ni[X.]htigkeits-grund ni[X.]ht vorliegt. 14 - 9 - [X.] 1. Das Streitpatent legt dar, dass bei der Bearbeitung von Werkstoffen dur[X.]h Werkzeugmas[X.]hinen [X.]ühl-, S[X.]hleif- und Bohrmittel sowie -öle verwendet werden. Diese Medien, die na[X.]h ihrer Verwendung häufig Produktionsrü[X.]kstän-de enthalten, müssen entsorgt werden. Für diesen Zwe[X.]k waren na[X.]h den An-gaben der Bes[X.]hreibung am [X.] offene [X.]ntsorgungsrinnen oder ge-s[X.]hlossene [X.]ntsorgungsleitungen im Boden bekannt, die mit einem entspre-[X.]hende Gefälle verlegt sein müssen und deshalb in einen tieferliegenden Sam-meltank, der meist im [X.] aufgestellt ist, münden. Hieran kritisiert das [X.] einen relativ hohen Platzbedarf sowie das [X.]rfordernis von Verlegearbei-ten im Boden. Aus Platzgründen sei meist nur ein fla[X.]hes Gefälle mögli[X.]h, [X.] si[X.]h eine geringe Fließges[X.]hwindigkeit ergebe, die zu S[X.]hmutzablage-rungen dur[X.]h Sedimentierung führe und dur[X.]h zusätzli[X.]he Maßnahmen wie [X.]üldüsen und derglei[X.]hen ausgegli[X.]hen werden müsse. An der Verwendung von offenen Rinnen kritisiert das Streitpatent ferner die Gefahr des Überlaufens. An der Verwendung ges[X.]hlossener Rohre wird als na[X.]hteilig angesehen, dass sie nur zu etwa 50 % gefüllt werden könnten, da stets ein entspre[X.]hender Luft-raum vorhanden sein müsse. S[X.]hließli[X.]h ergäben si[X.]h bei den genannten [X.]in-ri[X.]htungen Probleme bei betriebsinternen Umstellungen, dur[X.]h [X.] würden au[X.]h die Produktionsflä[X.]hen eingeengt ([X.]. 1, [X.] 3 - 44). 15 2. Dem soll dur[X.]h die patentierte Lehre abgeholfen und ein Verfahren und eine Vorri[X.]htung zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien bereitgestellt wer-den, das bei einfa[X.]hem Aufbau und geringem Platzbedarf eine gute und prob-lemlose [X.]ntsorgung ermögli[X.]ht ([X.]. 1, [X.] 45 - 49). 16 - 10 - [X.]rrei[X.]ht wird dies na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 in der zuletzt verteidigten [X.] mit einem 17 Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, mit wel[X.]hem das zu entsorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen zu ei-nem tieferliegenden [X.] transportiert wird, bestehend aus folgenden Verfahrenss[X.]hritten: 1. Das zu entsorgende Medium wird von den mehreren Anfallsor-ten aus einem [X.] über eine Ho[X.]hleitung zu einem [X.] (na[X.]hfolgend als Zwis[X.]henbehälter be-zei[X.]hnet) gepumpt, der über dem Niveau der [X.] liegt; 2. vom Zwis[X.]henbehälter wird das zu entsorgende Medium konti-nuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem zu dem [X.] weitergeleitet, der [X.] auf dem Niveau der [X.] oder darunter liegt, und einer Vorri[X.]htung na[X.]h Patentanspru[X.]h 4 zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h Patentanspru[X.]h 1, die wie folgt ausgebildet ist: 1. Die Vorri[X.]htung zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie verfügt über a) [X.], b) [X.], [X.]) einen oder mehrere Zwis[X.]henbehälter, - 11 - d) ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem und e) einen [X.]. 2. Der oder die Zwis[X.]henbehälter wird/werden an den Anfallsor-ten für das Medium über dem Niveau der [X.] ange-ordnet. 3. Zulauf- und Zwis[X.]henbehälter sind dur[X.]h [X.] mit-einander verbunden. 4. Das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem s[X.]hließt si[X.]h an den Zwis[X.]henbehälter an und führt zu dem [X.]. 5. Der [X.] wird auf dem Niveau der jeweiligen Zulaufbe-hälter oder darunter liegend angeordnet. 3. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige dargelegt hat, trägt die Lehre des [X.] dem Umstand Re[X.]hnung und löst die Probleme, die si[X.]h [X.] ergeben haben, dass Produktionsges[X.]hwindigkeiten und Mas[X.]hinendi[X.]hte in Werkshallen zugenommen haben, wodur[X.]h einerseits die Mengen an Hilfs-flüssigkeiten für Werkzeugmas[X.]hinen und der Anfall von Feststoffen in den für ihren Betrieb erforderli[X.]hen Hilfsflüssigkeiten zugenommen haben, andererseits größere Produktionshallen gebaut werden, in denen Flurfahrzeuge zum [X.]insatz kommen, mit denen die Werkstü[X.]ke zu den Mas[X.]hinen transportiert werden, so dass der Boden der Werkshallen gut befahrbar sein muss. Dabei stören Rohre und [X.]anäle im Boden, weil sie die Flä[X.]hennutzung eins[X.]hränken und Bauarbei-ten am Boden erforderli[X.]h ma[X.]hen, wenn vorhandene Mas[X.]hinen umgesetzt oder neue Mas[X.]hinen aufgestellt werden sollen. 18 Zur Lösung dieser Probleme lehrt das Streitpatent, die [X.]ntsorgung der genannten Medien ni[X.]ht mehr dur[X.]h ein im Boden liegendes Abwassersystem vorzunehmen, sondern das betreffende Medium von der im Streitpatent als [X.] - 12 - laufbehälter bezei[X.]hneten Auffangwannen der Produktionsmas[X.]hinen über eine Ho[X.]hleitung in einen oder mehrere Zwis[X.]henbehälter zu pumpen, dur[X.]h deren räumli[X.]he Anordnung über den [X.]n und damit deren Ho[X.]hlage das "geodätis[X.]he Gefälle" oder die "geodätis[X.]he Fallhöhe" ([X.]. 7, [X.] 14) zum [X.] des Mediums zum Sammelbehälter ausgenutzt wird. Unter geo-dätis[X.]hem Gefälle oder geodätis[X.]her Fallhöhe versteht das Streitpatent den Höhenunters[X.]hied zwis[X.]hen Zwis[X.]henbehälter(n) und [X.], dur[X.]h den bei Verwendung eines ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystems, dessen Dimensio-nierung der Fa[X.]hmann auf das Volumen des Zwis[X.]henbehälters abstimmt, eine hohe Strömungsges[X.]hwindigkeit erzeugt wird, die - wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]h-verständige in der mündli[X.]hen Verhandlung eingehend dargelegt hat - ni[X.]ht allein von dem Höhenunters[X.]hied zwis[X.]hen dem Zwis[X.]henbehälter und dem [X.] abhängt, sondern au[X.]h von dem dur[X.]h die Menge an zu entsor-gendem Medium, das si[X.]h über dem an den Zwis[X.]henbehälter anges[X.]hlosse-nen Rohrleitungssystem vor dem Weitertransport zum [X.] ansammelt, erzeugten hydrostatis[X.]hen Dru[X.]k. Mittels der hierdur[X.]h errei[X.]hten hohen Strö-mungsges[X.]hwindigkeit beim Weitertransport des Mediums dur[X.]h das ges[X.]hlos-sene Rohrleitungssystem werden Ablagerungen insbesondere von in dem flüs-sigen Medium enthaltenen [X.] an den Innenwänden der Rohrleitungen verhindert oder zumindest vermindert. Die weitere Angabe in Patentanspru[X.]h 1, dass der Weitertransport des in den oder die Zwis[X.]henbehälter eingeleiteten und zu entsorgenden Mediums kontinuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h erfolgt, weist den Fa[X.]hmann darauf hin, dass er bei der Auslegung von Zwis[X.]henbehälter und ges[X.]hlossenem Rohrlei-tungssystem auf den Umstand Rü[X.]ksi[X.]ht zu nehmen hat, dass die Menge des aus dem oder den Zwis[X.]henbehältern zum [X.] weiterzutransportie-renden Mediums s[X.]hwanken kann, zum Beispiel dann, wenn ni[X.]ht alle an das 20 - 13 - System anges[X.]hlossenen Mas[X.]hinen zum [X.]insatz kommen, so dass der zur [X.]rzielung der gewüns[X.]hten Strömungsges[X.]hwindigkeit von der Menge des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums gering wird oder das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem leerzulaufen droht. Für diesen Fall bietet die Unterbre-[X.]hung des [X.] für das zu entsorgende Medium dur[X.]h den Zwi-s[X.]henbehälter die Mögli[X.]hkeit einer diskontinuierli[X.]hen Führung des Verfah-rens, indem - etwa mittels eines Absperrventils, das in das ges[X.]hlossene Rohr-leitungssystem ges[X.]haltet wird - der kontinuierli[X.]he Weitertransport des [X.]s vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehälter unterbro[X.]hen, der Zwis[X.]hen-behälter mit zu entsorgendem Medium aufgefüllt und sodann der Weitertrans-port des Mediums mit der gewüns[X.]hten Strömungsges[X.]hwindigkeit wieder auf-genommen wird. Daraus folgt, dass mit der Angabe "kontinuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h" in Patentanspru[X.]h 1 ni[X.]ht zwei Verfahren der Weiterleitung des zu [X.] (im Sinne von Nebenansprü[X.]hen) beanspru[X.]ht und ges[X.]hützt sind, sondern ein und dasselbe Verfahren, bei dem infolge der [X.] dur[X.]h [X.]ins[X.]haltung des Zwis[X.]henbehälters je na[X.]h Anfall von zu entsor-gendem Medium eine Ums[X.]haltung von kontinuierli[X.]hem zu diskontinuierli[X.]hem Betrieb und umgekehrt stattfindet. Die vorri[X.]htungsmäßig hierfür erforderli[X.]hen Mittel gibt das Streitpatent dem na[X.]harbeitenden Fa[X.]hmann an die Hand, näm-li[X.]h die Zwis[X.]hens[X.]haltung des Zwis[X.]henbehälters in den Transportweg des zu entsorgenden Mediums von den Auffangwannen an den Mas[X.]hinen zum Sam-meltank, die Verwendung einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung für den Transport des Mediums von den Mas[X.]hinen zum Zwis[X.]henbehälter und die Weiterleitung des Mediums vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehälter mittels eines ge-s[X.]hlossenen Rohrleitungssystems sowie die Höhenlagen der vers[X.]hiedenen Behälter (Patentanspru[X.]h 4), die gegebenenfalls erforderli[X.]he Anordnung eines 21 - 14 - Funktionsabsperrs[X.]hiebers in dem ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystem (Patent-anspru[X.]h 6) oder die Ausstattung des Zwis[X.]henbehälters mit Niveaueinri[X.]htun-gen (Patentanspru[X.]h 7). Dabei kann das [X.] sowohl mit ges[X.]hlossenen als au[X.]h mit offenen Zwis[X.]henbehältern dur[X.]hgeführt werden, wobei eine Ausbil-dung des Zwis[X.]henbehälters, bei der dieser mit der umgebenden Atmosphäre in Verbindung steht, na[X.]h den Darlegungen des geri[X.]htli[X.]hen Sa[X.]hverständigen für den Fa[X.]hmann das Mittel der Wahl ist, da hierdur[X.]h verhindert wird, dass beim Weitertransport des Mediums vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehäl-ter in dem insoweit ges[X.]hlossenen System ein (Teil-)Vakuum entsteht. 22 I[X.] Die [X.] verteidigt Patentanspru[X.]h 1 mit der Bes[X.]hränkung auf den Abtransport des Mediums von mehreren [X.] in zulässiger Weise. Mit der [X.]rsetzung der Angabe "von dem jeweiligen Anfallsort" dur[X.]h die Angabe "von mehreren [X.]" wird ledigli[X.]h ausges[X.]hlossen, dass au[X.]h sol[X.]he Verfahren erfasst werden, bei denen ledigli[X.]h das an einer einzelnen Mas[X.]hine anfallende Medium entsorgt wird. Angesi[X.]hts dessen versteht der [X.]at die Patentanspru[X.]h 4 betreffende Verteidigung ebenfalls dahin, dass au[X.]h dieser Anspru[X.]h mehrere Anfallsorte voraussetzt. Ferner wird dur[X.]h die nähere Cha-rakterisierung des in Patentanspru[X.]h 4 angespro[X.]henen Rohrleitungssystems als ges[X.]hlossen ledigli[X.]h klargestellt, dass es si[X.]h bei dem in Patentanspru[X.]h 4 angespro[X.]henen Rohrleitungssystem um das ges[X.]hlossene Rohrleitungssys-tem na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 handelt. 23 II[X.] Das sa[X.]hkundig besetzte [X.] hat in dem angefo[X.]h-tenen Urteil im [X.]inzelnen ausgeführt, dass das Verfahren na[X.]h Patentan-spru[X.]h 1 und die Vorri[X.]htung na[X.]h Patentanspru[X.]h 4 in dem erstinstanzli[X.]h [X.] - 15 - geführten Material ni[X.]ht in allen seinen Merkmalen bes[X.]hrieben und mithin neu (Art. 54 [X.]PÜ) ist. Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat dies ebenso gesehen. Anhaltspunkte, dass dies anders zu beurteilen sei, sind in der mündli[X.]hen Ver-handlung ni[X.]ht zu Tage getreten. Die [X.]lägerin hat dies au[X.]h ni[X.]ht mehr geltend gema[X.]ht. Soweit die Berufung meint, die US-Patents[X.]hrift 3 594 825 ([X.]) offenba-re das Verfahren und die Vorri[X.]htung na[X.]h den Patentansprü[X.]hen 1 und 4, kann dem ni[X.]ht gefolgt werden. Die S[X.]hrift offenbart eine Toilettenspülung für Campingwagen, Boote und derglei[X.]hen Transportmittel mit beengten Raum-verhältnissen, in denen eine Toilette mit Wasserspülung und derglei[X.]hen Sani-täreinri[X.]htungen untergebra[X.]ht werden. Dabei wird zwar ein über der Toilette angeordneter [X.]ülkasten mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung mit bereits benutztem Wasser gefüllt ([X.]. 7 Bezugszei[X.]hen [X.], 206, L, [X.]) und so ein Weg aufgezeigt, wie dur[X.]h Verwendung von Brau[X.]hwasser zur Toilettenspülung Wasser und damit Raum für die Bevorratung von Fris[X.]hwasser und zum Auf-bewahren verbrau[X.]hten Wassers gespart werden kann. Der Weitertransport des Brau[X.]hwassers vom [X.]ülkasten der Toilette zum Sammelbehälter erfolgt jedo[X.]h ni[X.]ht mittels eines ges[X.]hlossenen Rohrsystems. Dieses ist vielmehr (notwendig) offen, da mit dem Brau[X.]hwasser die Toilette gespült wird, so dass der Transportweg des Mediums an dieser Stelle offen ist. Bei der genannten Vorri[X.]htung geht es au[X.]h ni[X.]ht darum, Ablagerungen des Mediums an dem ge-s[X.]hlossenen Rohrleitungssystem zu entfernen, sondern an der Stelle, an der das Rohrleitungssystem offen ist, Anlagerungen "anderer Herkunft" wegzuspü-len. Mit der Frage, wie Ablagerungen des mit Rü[X.]kständen belasteten Brau[X.]h-wassers beim Weitertransport von der Toilette zum Sammelbehälter verhindert werden können, befasst si[X.]h die genannte S[X.]hrift ni[X.]ht. Der Transport des be-lasteten Mediums erfolgt auf für Toilettenspülungen übli[X.]he Weise dur[X.]h ein 25 - 16 - s[X.]hli[X.]htes Fallrohr ([X.]. 7, Bezugszei[X.]hen 40) unter Ausnutzung des geödäti-s[X.]hen Gefälles. IV. Die Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1 und 4 in der verteidigten Fassung können entgegen der Auffassung der [X.]lägerin au[X.]h ni[X.]ht als dem Fa[X.]hmann dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik nahegelegt und damit als ni[X.]ht auf erfinderis[X.]her Tätigkeit beruhend gewertet werden (Art. 56 [X.]PÜ). Hinrei[X.]hende Anhaltspunkte, die eine sol[X.]he Wertung re[X.]htfertigen könnten, sind in der mündli[X.]hen Verhandlung ni[X.]ht zu Tage getreten. 26 1. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung eingehend dargelegt hat, werden heute [X.]ntsorgungsanlagen der hier eins[X.]hlä-gigen Art von den Herstellern von Werkzeugmas[X.]hinen entwi[X.]kelt, hergestellt und vertrieben, so dass sie zusammen mit den Werkzeugmas[X.]hinen von die-sen Herstellern - sozusagen "aus einer Hand" - bezogen werden, wobei typi-s[X.]herweise akademis[X.]h ausgebildete Ingenieure der Fa[X.]hri[X.]htung Mas[X.]hinen-bau mit entspre[X.]hender Berufserfahrung mit der [X.]ntwi[X.]klung sol[X.]her Systeme betraut sind. Gegenüber den Verhältnissen zum [X.] liegt jedo[X.]h - wie es der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige ausgedrü[X.]kt hat - eine "Zeitenwende". Denn am [X.] des [X.] lag es in der Hand der in den [X.], typis[X.]herweise mittelständis[X.]hen Unternehmen, mit der Planung, Organisation und Überwa[X.]hung der Produktion befassten Bes[X.]häftigten, für eine sa[X.]hgere[X.]hte [X.]ntsorgung der für den Betrieb von Werkzeugmas[X.]hinen erforderli[X.]hen Medien Sorge zu tragen und entspre[X.]hende [X.]inri[X.]htungen zu planen und ausführen zu lassen. Bei ihnen handelte es si[X.]h um in der [X.] eingesetzte und für ihren Ablauf ausgebildete und berufserfahrene [X.] und dur[X.]h Berufserfahrung und Weiterbildung [X.], die mit der Planung und Organisation des [X.] au[X.]h für 27 - 17 - die sa[X.]hgere[X.]hte [X.]ntsorgung der bei der Produktion eingesetzten Medien zu sorgen hatten. Sie verfügten na[X.]h den Darlegungen des geri[X.]htli[X.]hen Sa[X.]hver-ständigen über grundlegende [X.]enntnisse auf dem Gebiet der Hydraulik und Strömungslehre. Vertiefte [X.]enntnisse oder [X.]ezialwissen auf dem Gebiet der Hydraulik und Strömungslehre waren ihnen ni[X.]ht zur Hand und wurden von ih-nen ni[X.]ht erwartet, wohl aber, dass sie si[X.]h für die Planung und Ausführung der erforderli[X.]hen [X.]ntsorgungsanlagen na[X.]h bereits realisierten oder vorges[X.]hla-genen Lösungen umsahen und diese in ihre Planungs- und [X.]ntwi[X.]klungsarbeit einbezogen. 2. Die Auslegung der Patentansprü[X.]he 1 und 4 ergibt, dass der wesentli-[X.]he Gedanke der vom Streitpatent gefundenen Lösung in dem Vors[X.]hlag liegt, den Transportweg des zu entsorgenden Mediums vom Anfallsort zum Sammel-behälter dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unterbre[X.]hen, in dem das Medium so gesammelt wird, dass es vor der - kontinuierli[X.]hen oder diskontinuierli[X.]hen - Weiterleitung in so ausrei[X.]henden Mengen zur Verfügung steht, dass der [X.] zum Sammelbehälter mittels des ges[X.]hlossenen [X.] dur[X.]h die erstrebte große Strömungsges[X.]hwindigkeit erfolgt, so dass [X.] an dem Rohrleitungssystem ni[X.]ht auftreten oder zumindest weitest-gehend vermieden werden. In glei[X.]her Weise hat es das sa[X.]hkundig besetzte [X.] als für die Lehre des Streitpatent auss[X.]hlaggebend ange-sehen, dass das zu entsorgende Medium vom Zwis[X.]henbehälter über ein ge-s[X.]hlossenes Rohrleitungssystem zu dem [X.] weitergeleitet wird, weil dadur[X.]h das Gefälle zwis[X.]hen dem über dem Niveau der [X.] ([X.]) liegenden Ho[X.]hbehälter und dem auf oder unter dem Niveau der [X.] liegenden [X.] genutzt wird, um eine hinrei[X.]hend starke Strö-mung im Rohrleitungssystem zu errei[X.]hen, wel[X.]he ein Mitreißen von Feststoff-anteilen si[X.]herstelle und so ein Ansammeln von Ablagerungen wirkungsvoll 28 - 18 - verhindere. Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat dies in seinem s[X.]hriftli[X.]hen Guta[X.]hten und in der mündli[X.]hen Verhandlung bestätigt. Für diesen [X.]ffekt ist die Unterbre[X.]hung des [X.] zwis[X.]hen den [X.] und dem Sammelbehälter erforderli[X.]h, damit in dem Zwi-s[X.]henbehälter eine für das weitere Verfahren hinrei[X.]hende Menge an zu trans-portierendem Medium bereitgehalten wird. Nur so kann das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem mit Medium gefüllt sein, und - kontinuierli[X.]h oder diskonti-nuierli[X.]h - für den Weitertransport eine hohe Strömungsges[X.]hwindigkeit unter Ausnutzung des geodätis[X.]hen Gefälles si[X.]herstellen. Um dieses ausnutzen zu können, muss der Zwis[X.]henbehälter auf höherem Niveau als der Sammelbehäl-ter angeordnet werden, was bedingt, dass das an den Mas[X.]hinen anfallende Medium mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung zu dem oder den Zwi-s[X.]henbehältern gepumpt wird, um dort für den Weitertransport zur Verfügung zu stehen. 29 Hinrei[X.]hende Anhaltspunkte, dass ein sol[X.]hes Verfahren und eine sol[X.]he Vorri[X.]htung der Fa[X.]hwelt am [X.] dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik als [X.] zu werten seien, hat die mündli[X.]he Verhandlung ni[X.]ht ergeben. 30 a) Am [X.] waren zwar, wie die [X.]lägerin dargelegt hat, [X.]ntsor-gungssysteme bekannt, bei denen an Mas[X.]hinen zur spanabhebenden Bear-beitung von Werkstoffen anfallende und mit [X.] verunrei-nigte [X.]ühl- und S[X.]hmiermedien "über [X.]opf" entsorgt und zu einem [X.] transportiert wurden. So zeigt der Aufsatz von [X.], Ri[X.]htungsweisende Reinigungssysteme für Ziehemulsionen, Draht 35 (1984) 10, S. 541 f ([X.]), in Bild 3 (vergrößerte Wiedergabe in Anlage [X.].1) eine Filteranlage für derartige Medien, bei der das Medium von den Mas[X.]hinen mittels Pumpen und einer 31 - 19 - Ho[X.]hleitung in eine Sammelleitung transportiert wird, von der das unter dem Dru[X.]k der Pumpen stehende Medium zu einem [X.] mit Filteranlage weitertransportiert wird. [X.]ine sol[X.]he Ausbildung zeigt au[X.]h der Aufsatz von [X.], [X.]ntsorgen von oben dur[X.]h Rohre, Mas[X.]hinenmarkt 92 (1986), 30, S. 26 - 29 ([X.]), mit Bild 3 (S. 28), das eine Aufbereitungsanlage für die ge-nannten Medien darstellt, bei der an den [X.] eine pneumatis[X.]he Ab-saugung von [X.]änen erfolgt und wobei das Medium über eine Ho[X.]hleitung in eine Sammelleitung befördert und sodann der Sammel- und Aufbereitungsan-lage für das Medium zugeführt wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Prinzip, dur[X.]h "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung der verbrau[X.]hten Medien zur Behebung der mit einer Verlegung der Transportmittel im Boden von Werkshallen verbun-denen Na[X.]hteile bekannt war. Dies s[X.]hließt ein, dass bei einer "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung des Mediums dieses dur[X.]h eine Pumpe und eine Ho[X.]hleitung auf diejenige Höhe zu transportieren ist, von der aus der Weitertransport zum [X.] stattfindet. Aus den beiden genannten S[X.]hriften ist jedo[X.]h - worauf au[X.]h der geri[X.]ht-li[X.]he Sa[X.]hverständige hingewiesen hat - zu ersehen, dass für eine sol[X.]he "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung eine dur[X.]hgehende und ni[X.]ht von einem Zwis[X.]henbe-hälter unterbro[X.]hene Leitung vom Anfallsort bis zum Sammelbehälter vorgese-hen worden ist. [X.]ine Anregung, die dur[X.]hgehend ges[X.]hlossene Transportlei-tung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unterbre[X.]hen und den Weitertransport des Mediums ni[X.]ht mittels des von der Pumpe ausgehenden Dru[X.]ks dur[X.]hzu-führen, sondern von ihm zu entkoppeln und für den Weitertransport (allein) das geodätis[X.]he Gefälle und den Dru[X.]k des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums zu nutzen, hat die Fa[X.]hwelt aus diesen S[X.]hriften ni[X.]ht erhalten. Die in den [X.]ntgegenhaltungen gezeigte dur[X.]hgehend ges[X.]hlossene Transportleitung hat vielmehr, wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in seinem s[X.]hriftli[X.]hen [X.] - 20 - a[X.]hten dargelegt hat (S. 24), die Fa[X.]hwelt in ihrer Neigung bestätigt, die Dru[X.]k-leitung von der Pumpe bis zum Zielort, nämli[X.]h den Sammelbehälter, dur[X.]hge-hend zu führen, um den Pumpendru[X.]k voll auszunutzen. Glei[X.]hes gilt für die Publikationen von [X.], Sauberer [X.]ühls[X.]hmierstoff ([X.]) und die Publikation von [X.], Neuere Tendenzen im Berei[X.]h der Abwasserein-leitung ([X.]), in der darauf hingewiesen wird, dass die Anzahl der jeweils den Förderdru[X.]k erzeugenden Aggregate den Dru[X.]k innerhalb des [X.]ntwässerungs-systems bestimmt und damit zuglei[X.]h die Fließges[X.]hwindigkeit im Netz ([X.]), was voraussetzt, dass das Rohrleitungssystem ni[X.]ht unterbro[X.]hen ist, so dass der von den Aggregaten ausgehende Dru[X.]k über die gesamte Förderstre[X.]ke wirksam ist. Der Beri[X.]ht über die Internationale Drahtausstellung in [X.] ([X.]) s[X.]hließli[X.]h zeigt eine [X.]ntsorgungsanlage, bei der das von mehreren Werk-zeugmas[X.]hinen anfallende Medium in einer S[X.]hmutzgrube gesammelt und von dieser unmittelbar und ohne Unterbre[X.]hung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter über eine Ho[X.]hleitung einem Sammelbehälter zugeführt wird (Bild 2). Au[X.]h diese [X.]ntgegenhaltungen konnten demzufolge keine Anregung geben, die (insge-samt) ges[X.]hlossene Transportleitung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unter-bre[X.]hen, um den Weitertransport des Mediums vom Pumpendru[X.]k zu entkop-peln und für den Weitertransport allein das geodätis[X.]he Gefälle und den Dru[X.]k des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums zu nutzen. [X.]ntspre[X.]hendes gilt für die in der Publikation von [X.], Auto-matis[X.]hes [X.]ühlmittel-Behandlungssystem für Werkzeugmas[X.]hinen ([X.]) offen-barte [X.]ntsorgungsanlage, bei der zwar eine "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung über ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystems erfolgt. Der Dru[X.]k für den Transport des Mediums wird bei dieser Anlage jedo[X.]h dur[X.]h eine Vakuumpumpe erzeugt, was ein insgesamt ges[X.]hlossenes und demzufolge ni[X.]ht an irgendeiner Stelle dur[X.]h 33 - 21 - einen Zwis[X.]henbehälter unterbro[X.]henes System voraussetzt, damit der von der Vakuumpumpe ausgehende Dru[X.]k ni[X.]ht aufgehoben wird. b) [X.]ntgegen der Auffassung der [X.]lägerin lassen si[X.]h au[X.]h der US-Patents[X.]hrift 3 594 825 keine Anregungen entnehmen, die die Fa[X.]hwelt in Ri[X.]htung auf die Lehre des [X.] hätten weisen können. Wie bereits ausgeführt (oben unter II), zeigt die S[X.]hrift in [X.]. 7 mit den zugehörigen Teilen der Bes[X.]hreibung eine herkömmli[X.]he Toilettenspülung alter Art, bei der einem weit über der Toilette angeordneten [X.]ülkasten Wasser über eine Ho[X.]hleitung zugeführt wird. Die Weiterleitung des [X.]ülwasser erfolgt über einen Transport-weg, der offen ist, weil die Toilette gespült wird. Das ho[X.]hgepumpte Abwasser wird ledigli[X.]h dur[X.]h ans[X.]hließende Ausnutzung des geodätis[X.]hen Gefälles ab-geleitet. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige bestätigt hat, stellen si[X.]h bei [X.] sol[X.]hen Anlage die Probleme, um deren Lösung es bei der Lehre des [X.] geht, ni[X.]ht, so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Fa[X.]hmann, der si[X.]h vor das Problem gestellt sieht, [X.]ntsorgungssysteme der hier fragli[X.]hen Art zu verbessern, diese S[X.]hrift für seine [X.]ntwi[X.]klungstätigkeit überhaupt he-ranzieht. [X.]ntspre[X.]hendes gilt für die US-Patents[X.]hrift 4 406 300 ([X.] 8). Dass, wie die [X.]lägerin dargelegt und dur[X.]h weitere Unterlagen belegt hat, die Ausnut-zung des geodätis[X.]hen Gefälles der Fa[X.]hwelt seit alters her bekannt war, ist ni[X.]ht bestritten, führt allein aber ni[X.]ht zur Lehre des [X.]. 34 Das gilt au[X.]h für die Verteilung von [X.]ühl- und S[X.]hmierstoffen an die Werkzeugmas[X.]hinen mittels einer zentralen [X.]ühlmittel-Aufbereitung, wie sie in der S[X.]hrift von Gottwein-Rei[X.]hel, [X.]ühls[X.]hmieren ([X.]5, [X.], 115) bes[X.]hrie-ben und in Bild 91 dargestellt ist. Bei dieser wird das [X.]ühlmittel in einem Behäl-ter angerührt und mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung einem Ho[X.]hbehäl-ter für das [X.]ühlmittel zugeführt, der über ein Überlaufrohr verfügt, über das zu 35 - 22 - viel gefördertes [X.]ühlmittel wieder dem Behälter zugeführt wird, in dem das [X.]ühlmittel angerührt worden ist. Aus dem Ho[X.]hbehälter wird das [X.]ühlmittel dur[X.]h eine Leitung den tiefer liegenden Werkzeugmas[X.]hinen zugeführt, indem von dieser [X.]ühlmittelleitung [X.] zu den einzelnen Verbrau[X.]hern abgehen. Mit der Frage, wie das mit [X.] kontaminierte [X.]ühlmittel von den Werkzeugmas[X.]hinen entsorgt wird und wie dies ges[X.]hehen kann, ohne dass si[X.]h Ablagerungen des kontaminierten Mediums im [X.] des [X.]ntsorgungssystems absetzen, befasst si[X.]h die S[X.]hrift ni[X.]ht, so dass dies dur[X.]h die im Stand der Te[X.]hnik bekannten Bodenrinnen oder Ho[X.]h-leitungen ("über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung) ges[X.]hehen kann. Der [X.] dieser S[X.]hrift geht daher ni[X.]ht über die bereits erörterten [X.]ntgegenhaltungen hinaus. Die deuts[X.]he Offenlegungss[X.]hrift 35 16 138 ([X.]6) betrifft ein Verfahren und eine [X.]inri[X.]htung zur [X.]ntsorgung von körnigen Abfallstoffen, insbesondere von Flug- und S[X.]hmelzkammeras[X.]hen und damit te[X.]hnis[X.]he Probleme, die - wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung darge-legt hat - so weit von den si[X.]h auf dem Gebiet des [X.] stellenden Problemen abliegen, dass sie Fa[X.]hleute auf dem hier eins[X.]hlägigen Gebiet bei ihrer [X.]ntwi[X.]klungsarbeit ni[X.]ht heranziehen. 36 Damit waren am [X.] zwar alle [X.]inzelelemente wie Pumpen mit [X.] zum Füllen von [X.], ges[X.]hlossene Rohrlei-tungssysteme zur Ableitung von Flüssigkeiten und die Verwendung von [X.] zur [X.]ntsorgung oder Wiederaufarbeitung von [X.]ühl- und S[X.]hmier-mitteln für Werkzeugmas[X.]hinen als sol[X.]he und in ihrer Wirkungsweise für den Flüssigkeitsstrom bekannt eins[X.]hließli[X.]h des Prinzips, kontaminierte Flüssigkeit ni[X.]ht über [X.]ntsorgungsleitungen im Boden von Mas[X.]hinenhallen, sondern 37 - 23 - "über-[X.]opf" zu entsorgen. Zum Auffinden der Lehre des [X.] mussten jedo[X.]h die im Stand der Te[X.]hnik vorgezei[X.]hneten Wege, nämli[X.]h die [X.]ntsor-gung dur[X.]h Rinnen oder Rohre, die im Boden verlegt werden, oder die [X.]ntsor-gung "über-[X.]opf" dur[X.]h Ho[X.]h- und ans[X.]hließende Ableitungen, die dur[X.]hgängig von den [X.] bis zum Sammelbehälter - sei es dur[X.]h Dru[X.]k- oder Vaku-umpumpen - mit Dru[X.]k zum Transport des Mediums beaufs[X.]hlagt werden, [X.] werden, indem das dur[X.]hgängige Rohrleitungssystem dur[X.]h Zwis[X.]hen-s[X.]haltung eines Ho[X.]hbehälters in ein offenes und ein ges[X.]hlossenes System aufgeteilt werden. Dabei kommt den über den [X.] angeordneten Zwi-s[X.]henbehältern eine mehrfa[X.]he Funktion zu, nämli[X.]h den Weitertransport des Mediums von der Dru[X.]kbeaufs[X.]hlagung dur[X.]h die Pumpe am Anfallsort zu [X.], ein [X.] bereitzustellen, das die [X.]ntstehung eines [X.] in dem ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystem verhindert und die Mögli[X.]hkeit eröffnet, auf diskontinuierli[X.]hen Betrieb der Anlage umzus[X.]halten, wenn dies - etwa dur[X.]h den Betrieb nur eines Teils der an das System anges[X.]hlossenen Mas[X.]hinen - erforderli[X.]h ist. Anregungen oder Hinweise aus dem Stand der Te[X.]hnik, ein [X.]ntsorgungssystem der hier eins[X.]hlägigen Art in dieser Weise auszubilden, sind in der mündli[X.]hen Verhandlung ni[X.]ht zu Tage getreten, so dass die Lehre na[X.]h den Patentansprü[X.]hen 1 und 4 in der mit dem Hauptantrag verteidigten Fassung ni[X.]ht als dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik nahegelegt zu [X.] ist. [X.]) Dem steht - entgegen der Auffassung der [X.]lägerin - ni[X.]ht entgegen, dass zum Prioritätszeitpunkt das Haushaltswassergesetz in der von der [X.]läge-rin für ihre Auffassung herangezogenen Fassung bereits in [X.] getreten war. Dabei kann dahinstehen, ob dieses Gesetz si[X.]h überhaupt mit der te[X.]hnis[X.]hen Ausgestaltung von [X.]ntsorgungssystemen der hier fragli[X.]hen Art befasst. Denn es s[X.]hreibt jedenfalls ni[X.]ht vor, dass derartige [X.]ntsorgungssysteme in der [X.] - 24 - tentierten Weise mit Zwis[X.]henbehältern auszustatten sind. Die in dem Gesetz aufgestellten allgemeinen Anforderungen an die Si[X.]herheit von [X.]ntsorgungsan-lagen mögen zwar Veranlassung gegeben haben, vorhandene oder neu ge-plante [X.]ntsorgungssysteme in besonderer Weise auf ihre Si[X.]herheit zu über-prüfen und zu entwi[X.]keln. Au[X.]h daraus ergibt si[X.]h aber weder ein Hinweis no[X.]h eine irgendwie geartete Anregung zum Auffinden der patentgemäßen Lehre. [X.]ine andere re[X.]htli[X.]he Wertung re[X.]htfertigt au[X.]h ni[X.]ht der von der [X.]läge-rin in der mündli[X.]hen Verhandlung betonte Gesi[X.]htspunkt, dass si[X.]h flüssige Medien erwärmen, wenn sie wie na[X.]h der Lehre des [X.] mittels einer Pumpe transportiert werden; dieses gelte es bei den hier betroffenen S[X.]hmier- und [X.]ühlmittel zu vermeiden, wozu es nahegelegen habe, den Zwis[X.]henbehäl-ter im Transportweg zu dem [X.] anzuordnen. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige dargelegt hat, kann dur[X.]h die Reibung des flüssigen Mediums an den [X.] zwar eine gewisse und in ihrer Größenordnung zu verna[X.]hlässigende [X.]rwärmung auftreten, diese wird aber teils über das Rohrlei-tungssystem abgeleitet, teils im [X.] und vor allem in den ihm na[X.]hge-s[X.]halteten Aufbereitungssystemen abgebaut. Sollte sie für erhebli[X.]h gehalten werden, sei das Mittel der Wahl die Anordnung eines Wärmetaus[X.]hers im Be-rei[X.]h des [X.]s. 39 V. Mit den Patentansprü[X.]hen 1 und 4 haben au[X.]h die auf sie rü[X.]kbezo-genen weiteren Patentansprü[X.]he Bestand. 40 - 25 - V[X.] Die [X.]ostenents[X.]heidung folgt aus § 121 Abs. 2 [X.], § 92 Abs. 2 ZPO, da der Umfang, in dem die Berufung [X.]rfolg hat, als geringfügig zu be[X.] ist. 41 S[X.]haren [X.] [X.]
[X.] Vorinstanz: [X.], [X.]nts[X.]heidung vom 06.04.2005 - 4 Ni 12/04 ([X.]U) -
Meta
12.05.2009
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2009, Az. X ZR 133/05 (REWIS RS 2009, 3567)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 3567
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I-2 U 77/04 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
X ZR 28/14 (Bundesgerichtshof)
Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des Rechtsbestands des Streitpatents
4 Ni 25/20 (EP) (Bundespatentgericht)
Patentnichtigkeitssache - "Flusssteuersystem" – Ausführbarkeit der Offenbarung – Neuheit - Patentfähigkeit
7 Ni 2/14 (EP) (Bundespatentgericht)
X ZR 28/14 (Bundesgerichtshof)
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