Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2009, Az. X ZR 133/05

X. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 3567

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]IM NAM[X.]N D[X.]S VOL[X.][X.]S URT[X.]IL [X.]/05 Verkündet am: 12. Mai 2009 [X.] als Urkundsbeamter der Ges[X.]häftsstelle in der [X.]- 2 - [X.] hat auf die mündli[X.]he Verhand-lung vom 12. Mai 2009 dur[X.]h [X.] S[X.]haren und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] für Re[X.]ht erkannt:
Auf die Berufung der [X.]lägerin wird das Urteil des 4. [X.]ats ([X.]) des [X.] vom 6. April 2005 unter Zu-rü[X.]kweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das [X.] Patent 0 413 129 wird mit Wirkung für das [X.] für ni[X.]htig erklärt, soweit sei-ne Patentansprü[X.]he 1 und 4 über folgende Fassungen hinausgehen: "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu ent-sorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden Sammel-tank (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinuierli[X.]h oder diskonti-nuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) - 3 - oder darunter liegenden [X.] (7) weitergeleitet wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Transport des zu entsorgenden Mediums von mehreren [X.] aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, gekennzei[X.]hnet dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4), die über den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem [X.] (1) verbunden sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohr-leitungssystem (5, 6), das als ges[X.]hlossenes Rohrleitungs-system zu dem annähernd auf dem Niveau der Zulaufbe-hälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." und wobei die weiteren Patentansprü[X.]he na[X.]h Maßgabe der erteilten Fassung auf die Patentansprü[X.]he 1 und 4 in der vorstehenden [X.] rü[X.]kbezogen sind. Im Übrigen wird die [X.]lage abgewiesen. Die [X.]osten des Re[X.]htsstreits hat die [X.]lägerin zu tragen. Von Re[X.]hts wegen - 4 - Tatbestand: Die [X.] ist eingetragene Inhaberin des au[X.]h mit Wirkung für die [X.] erteilten [X.]n Patents 0 413 129 ([X.]s), das am 10. Juli 1990 unter Inanspru[X.]hnahme der Priorität vom [X.] 1989 angemeldet worden ist, ein Verfahren und eine Vorri[X.]htung zum [X.]nt-sorgen von flüssigen Medien mit [X.] betrifft und 3 Verfah-rens- sowie 10 [X.] umfasst. Die nebengeordneten [X.] und 4 lauten: 1 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der Zu-laufbehälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) [X.] wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Trans-port des zu entsorgenden Mediums von dem jeweiligen Anfalls-ort aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, [X.] dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der - 5 - [X.] (1) liegenden [X.] (4), der über dem oder den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem jeweiligen Anfallsort (1) [X.] sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohrleitungssystem (5, 6), das zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." Die [X.]lägerin hat die Auffassung vertreten, das Streitpatent sei ni[X.]ht pa-tentfähig. Hierzu hat sie si[X.]h auf [X.], Ri[X.]htungsweisende Reinigungssys-teme für Ziehemulsionen, Draht 35 (1984) 10, S. 541 f ([X.]), [X.], Automatis[X.]hes [X.]ühls[X.]hmierstoff-Behandlungssystem für Werkzeugmas[X.]hinen, TZ für Metallbearbeitung (1984), [X.], [X.], 48 ([X.]), Sauberer [X.]ühls[X.]hmier-stoff, Gesprä[X.]h mit [X.], [X.] 33/1987, [X.], 31 ([X.]), [X.], [X.]ntsorgen von oben dur[X.]h Rohre, Mas[X.]hinenmarkt 92 (1986), 30, S. 26 - 29 ([X.]), [X.], Neuere Tendenzen im Berei[X.]h der [X.], [X.]/abwasser, 133 (1972) Heft 2, [X.] ([X.]) und den Beri[X.]ht über die Internationale Drahtausstellung [X.], Reinigungs- und [X.]ühlanlagen, Draht 29 (1978) 10, S. 615 - 616 ([X.]), bezogen. 2 Die [X.]lägerin hat beantragt, 3 das [X.] Patent 0 413 129 mit Wirkung für das Hoheitsge-biet der [X.] für ni[X.]htig zu erklären. Die [X.] hat beantragt, 4 die [X.]lage abzuweisen. 5 - 6 - Sie hat die Lehren des [X.] für patentfähig gehalten und das [X.] hilfsweise in einer bes[X.]hränkten Fassung verteidigt. 6 Das [X.] hat die Ni[X.]htigkeitsklage abgewiesen. 7 Mit der Berufung wiederholt und ergänzt die [X.]lägerin ihr Vorbringen, für das sie si[X.]h insbesondere auf die [X.] 3 594 825 ([X.]) und 4 406 300 ([X.] 8) sowie zahlrei[X.]he weitere Literatur bezieht (Anlagen [X.]0 - [X.]3, [X.] - [X.]5). 8 Die [X.]lägerin beantragt, 9 das angefo[X.]htene Urteil abzuändern und das Streitpatent mit Wir-kung für das Hoheitsgebiet der [X.] für ni[X.]htig zu erklären. Die [X.] hat die Patentansprü[X.]he 1 und 4 des [X.] zuletzt in folgender Fassung verteidigt (Änderungen fett): 10 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von dem jeweiligen Anfallsort aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von mehreren [X.] aus über eine Ho[X.]hleitung (3) zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-- 7 - ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der Zu-laufbehälter (1) oder darunter liegenden [X.] (7) [X.] wird. 4. Vorri[X.]htung zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h einem der Ansprü[X.]he 1 bis 3, mit Rohrleitungen (3, 5, 6), die zum Trans-port des zu entsorgenden Mediums von dem jeweiligen Anfalls-ort aus zu einem tieferliegenden [X.] (7) führen, [X.] dur[X.]h einen oder mehrere über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4), der über dem oder den [X.] (1) angeordnet sind, und die jeweils über eine Ho[X.]hleitung (3) mit dem jeweiligen Anfallsort (1) [X.] sind, und dur[X.]h ein si[X.]h an den oder die [X.] (4) ans[X.]hließendes Rohrleitungssystem (5, 6), das als ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) führt." Hilfsweise verteidigt sie Patentanspru[X.]h 1 in folgender Fassung (Ände-rungen kursiv): 11 "1. Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, wobei das zu entsorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen (3, 5, 6) zu einem tieferliegenden [X.] (7) transportiert wird, dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass das zu entsorgende [X.] von dem jeweiligen Anfallsort aus über eine Ho[X.]hleitung (3) - 8 - zu einem über dem Niveau der [X.] (1) liegenden [X.] (4) gepumpt wird, von wo aus es kontinu-ierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem, dabei zumindest zeitweise mit dem zu entsor-genden Medium vollständig gefülltes Rohrleitungssystem (5, 6) zu dem annähernd auf dem Niveau der [X.] (1) oder darunter liegenden [X.] (7) weitergeleitet wird." Sie beantragt, 12 das angefo[X.]htene Urteil abzuändern und die [X.]lage abzuweisen, soweit mit ihr die Ni[X.]htigerklärung des [X.] in seiner mit dem Haupt- und Hilfsantrag verteidigten Fassung begehrt wird. Der [X.]at hat ein s[X.]hriftli[X.]hes Guta[X.]hten von Professor [X.]. [X.] , Fa[X.]hgebiet Strömungsmas[X.]hinen der [X.] , ein- geholt, das der Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung erläutert und ergänzt hat. Die [X.]lägerin hat ein Guta[X.]hten von Professor [X.]. M. , [X.], vom 3. Mai 2006 vorgelegt (Anlage [X.]6). 13 [X.]nts[X.]heidungsgründe: Auf die zulässige Berufung ist das Streitpatent in dem Umfang, in dem es ni[X.]ht mehr verteidigt wird, für ni[X.]htig zu erklären (st. Rspr., vgl. nur [X.].Urt. v. 14.9.2004 - [X.], [X.], 143, 146 - elektronis[X.]hes Modul). Im Übrigen bleibt die Berufung ohne [X.]rfolg, da der geltend gema[X.]hte Ni[X.]htigkeits-grund ni[X.]ht vorliegt. 14 - 9 - [X.] 1. Das Streitpatent legt dar, dass bei der Bearbeitung von Werkstoffen dur[X.]h Werkzeugmas[X.]hinen [X.]ühl-, S[X.]hleif- und Bohrmittel sowie -öle verwendet werden. Diese Medien, die na[X.]h ihrer Verwendung häufig Produktionsrü[X.]kstän-de enthalten, müssen entsorgt werden. Für diesen Zwe[X.]k waren na[X.]h den An-gaben der Bes[X.]hreibung am [X.] offene [X.]ntsorgungsrinnen oder ge-s[X.]hlossene [X.]ntsorgungsleitungen im Boden bekannt, die mit einem entspre-[X.]hende Gefälle verlegt sein müssen und deshalb in einen tieferliegenden Sam-meltank, der meist im [X.] aufgestellt ist, münden. Hieran kritisiert das [X.] einen relativ hohen Platzbedarf sowie das [X.]rfordernis von Verlegearbei-ten im Boden. Aus Platzgründen sei meist nur ein fla[X.]hes Gefälle mögli[X.]h, [X.] si[X.]h eine geringe Fließges[X.]hwindigkeit ergebe, die zu S[X.]hmutzablage-rungen dur[X.]h Sedimentierung führe und dur[X.]h zusätzli[X.]he Maßnahmen wie [X.]üldüsen und derglei[X.]hen ausgegli[X.]hen werden müsse. An der Verwendung von offenen Rinnen kritisiert das Streitpatent ferner die Gefahr des Überlaufens. An der Verwendung ges[X.]hlossener Rohre wird als na[X.]hteilig angesehen, dass sie nur zu etwa 50 % gefüllt werden könnten, da stets ein entspre[X.]hender Luft-raum vorhanden sein müsse. S[X.]hließli[X.]h ergäben si[X.]h bei den genannten [X.]in-ri[X.]htungen Probleme bei betriebsinternen Umstellungen, dur[X.]h [X.] würden au[X.]h die Produktionsflä[X.]hen eingeengt ([X.]. 1, [X.] 3 - 44). 15 2. Dem soll dur[X.]h die patentierte Lehre abgeholfen und ein Verfahren und eine Vorri[X.]htung zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien bereitgestellt wer-den, das bei einfa[X.]hem Aufbau und geringem Platzbedarf eine gute und prob-lemlose [X.]ntsorgung ermögli[X.]ht ([X.]. 1, [X.] 45 - 49). 16 - 10 - [X.]rrei[X.]ht wird dies na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 in der zuletzt verteidigten [X.] mit einem 17 Verfahren zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie, mit wel[X.]hem das zu entsorgende Medium von mehreren [X.] aus über Rohrleitungen zu ei-nem tieferliegenden [X.] transportiert wird, bestehend aus folgenden Verfahrenss[X.]hritten: 1. Das zu entsorgende Medium wird von den mehreren Anfallsor-ten aus einem [X.] über eine Ho[X.]hleitung zu einem [X.] (na[X.]hfolgend als Zwis[X.]henbehälter be-zei[X.]hnet) gepumpt, der über dem Niveau der [X.] liegt; 2. vom Zwis[X.]henbehälter wird das zu entsorgende Medium konti-nuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h über ein ges[X.]hlossenes Rohrlei-tungssystem zu dem [X.] weitergeleitet, der [X.] auf dem Niveau der [X.] oder darunter liegt, und einer Vorri[X.]htung na[X.]h Patentanspru[X.]h 4 zur Dur[X.]hführung des Verfahrens na[X.]h Patentanspru[X.]h 1, die wie folgt ausgebildet ist: 1. Die Vorri[X.]htung zum [X.]ntsorgen von flüssigen Medien mit [X.] aus der Industrie verfügt über a) [X.], b) [X.], [X.]) einen oder mehrere Zwis[X.]henbehälter, - 11 - d) ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystem und e) einen [X.]. 2. Der oder die Zwis[X.]henbehälter wird/werden an den Anfallsor-ten für das Medium über dem Niveau der [X.] ange-ordnet. 3. Zulauf- und Zwis[X.]henbehälter sind dur[X.]h [X.] mit-einander verbunden. 4. Das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem s[X.]hließt si[X.]h an den Zwis[X.]henbehälter an und führt zu dem [X.]. 5. Der [X.] wird auf dem Niveau der jeweiligen Zulaufbe-hälter oder darunter liegend angeordnet. 3. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige dargelegt hat, trägt die Lehre des [X.] dem Umstand Re[X.]hnung und löst die Probleme, die si[X.]h [X.] ergeben haben, dass Produktionsges[X.]hwindigkeiten und Mas[X.]hinendi[X.]hte in Werkshallen zugenommen haben, wodur[X.]h einerseits die Mengen an Hilfs-flüssigkeiten für Werkzeugmas[X.]hinen und der Anfall von Feststoffen in den für ihren Betrieb erforderli[X.]hen Hilfsflüssigkeiten zugenommen haben, andererseits größere Produktionshallen gebaut werden, in denen Flurfahrzeuge zum [X.]insatz kommen, mit denen die Werkstü[X.]ke zu den Mas[X.]hinen transportiert werden, so dass der Boden der Werkshallen gut befahrbar sein muss. Dabei stören Rohre und [X.]anäle im Boden, weil sie die Flä[X.]hennutzung eins[X.]hränken und Bauarbei-ten am Boden erforderli[X.]h ma[X.]hen, wenn vorhandene Mas[X.]hinen umgesetzt oder neue Mas[X.]hinen aufgestellt werden sollen. 18 Zur Lösung dieser Probleme lehrt das Streitpatent, die [X.]ntsorgung der genannten Medien ni[X.]ht mehr dur[X.]h ein im Boden liegendes Abwassersystem vorzunehmen, sondern das betreffende Medium von der im Streitpatent als [X.] - 12 - laufbehälter bezei[X.]hneten Auffangwannen der Produktionsmas[X.]hinen über eine Ho[X.]hleitung in einen oder mehrere Zwis[X.]henbehälter zu pumpen, dur[X.]h deren räumli[X.]he Anordnung über den [X.]n und damit deren Ho[X.]hlage das "geodätis[X.]he Gefälle" oder die "geodätis[X.]he Fallhöhe" ([X.]. 7, [X.] 14) zum [X.] des Mediums zum Sammelbehälter ausgenutzt wird. Unter geo-dätis[X.]hem Gefälle oder geodätis[X.]her Fallhöhe versteht das Streitpatent den Höhenunters[X.]hied zwis[X.]hen Zwis[X.]henbehälter(n) und [X.], dur[X.]h den bei Verwendung eines ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystems, dessen Dimensio-nierung der Fa[X.]hmann auf das Volumen des Zwis[X.]henbehälters abstimmt, eine hohe Strömungsges[X.]hwindigkeit erzeugt wird, die - wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]h-verständige in der mündli[X.]hen Verhandlung eingehend dargelegt hat - ni[X.]ht allein von dem Höhenunters[X.]hied zwis[X.]hen dem Zwis[X.]henbehälter und dem [X.] abhängt, sondern au[X.]h von dem dur[X.]h die Menge an zu entsor-gendem Medium, das si[X.]h über dem an den Zwis[X.]henbehälter anges[X.]hlosse-nen Rohrleitungssystem vor dem Weitertransport zum [X.] ansammelt, erzeugten hydrostatis[X.]hen Dru[X.]k. Mittels der hierdur[X.]h errei[X.]hten hohen Strö-mungsges[X.]hwindigkeit beim Weitertransport des Mediums dur[X.]h das ges[X.]hlos-sene Rohrleitungssystem werden Ablagerungen insbesondere von in dem flüs-sigen Medium enthaltenen [X.] an den Innenwänden der Rohrleitungen verhindert oder zumindest vermindert. Die weitere Angabe in Patentanspru[X.]h 1, dass der Weitertransport des in den oder die Zwis[X.]henbehälter eingeleiteten und zu entsorgenden Mediums kontinuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h erfolgt, weist den Fa[X.]hmann darauf hin, dass er bei der Auslegung von Zwis[X.]henbehälter und ges[X.]hlossenem Rohrlei-tungssystem auf den Umstand Rü[X.]ksi[X.]ht zu nehmen hat, dass die Menge des aus dem oder den Zwis[X.]henbehältern zum [X.] weiterzutransportie-renden Mediums s[X.]hwanken kann, zum Beispiel dann, wenn ni[X.]ht alle an das 20 - 13 - System anges[X.]hlossenen Mas[X.]hinen zum [X.]insatz kommen, so dass der zur [X.]rzielung der gewüns[X.]hten Strömungsges[X.]hwindigkeit von der Menge des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums gering wird oder das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem leerzulaufen droht. Für diesen Fall bietet die Unterbre-[X.]hung des [X.] für das zu entsorgende Medium dur[X.]h den Zwi-s[X.]henbehälter die Mögli[X.]hkeit einer diskontinuierli[X.]hen Führung des Verfah-rens, indem - etwa mittels eines Absperrventils, das in das ges[X.]hlossene Rohr-leitungssystem ges[X.]haltet wird - der kontinuierli[X.]he Weitertransport des [X.]s vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehälter unterbro[X.]hen, der Zwis[X.]hen-behälter mit zu entsorgendem Medium aufgefüllt und sodann der Weitertrans-port des Mediums mit der gewüns[X.]hten Strömungsges[X.]hwindigkeit wieder auf-genommen wird. Daraus folgt, dass mit der Angabe "kontinuierli[X.]h oder diskontinuierli[X.]h" in Patentanspru[X.]h 1 ni[X.]ht zwei Verfahren der Weiterleitung des zu [X.] (im Sinne von Nebenansprü[X.]hen) beanspru[X.]ht und ges[X.]hützt sind, sondern ein und dasselbe Verfahren, bei dem infolge der [X.] dur[X.]h [X.]ins[X.]haltung des Zwis[X.]henbehälters je na[X.]h Anfall von zu entsor-gendem Medium eine Ums[X.]haltung von kontinuierli[X.]hem zu diskontinuierli[X.]hem Betrieb und umgekehrt stattfindet. Die vorri[X.]htungsmäßig hierfür erforderli[X.]hen Mittel gibt das Streitpatent dem na[X.]harbeitenden Fa[X.]hmann an die Hand, näm-li[X.]h die Zwis[X.]hens[X.]haltung des Zwis[X.]henbehälters in den Transportweg des zu entsorgenden Mediums von den Auffangwannen an den Mas[X.]hinen zum Sam-meltank, die Verwendung einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung für den Transport des Mediums von den Mas[X.]hinen zum Zwis[X.]henbehälter und die Weiterleitung des Mediums vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehälter mittels eines ge-s[X.]hlossenen Rohrleitungssystems sowie die Höhenlagen der vers[X.]hiedenen Behälter (Patentanspru[X.]h 4), die gegebenenfalls erforderli[X.]he Anordnung eines 21 - 14 - Funktionsabsperrs[X.]hiebers in dem ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystem (Patent-anspru[X.]h 6) oder die Ausstattung des Zwis[X.]henbehälters mit Niveaueinri[X.]htun-gen (Patentanspru[X.]h 7). Dabei kann das [X.] sowohl mit ges[X.]hlossenen als au[X.]h mit offenen Zwis[X.]henbehältern dur[X.]hgeführt werden, wobei eine Ausbil-dung des Zwis[X.]henbehälters, bei der dieser mit der umgebenden Atmosphäre in Verbindung steht, na[X.]h den Darlegungen des geri[X.]htli[X.]hen Sa[X.]hverständigen für den Fa[X.]hmann das Mittel der Wahl ist, da hierdur[X.]h verhindert wird, dass beim Weitertransport des Mediums vom Zwis[X.]henbehälter zum Sammelbehäl-ter in dem insoweit ges[X.]hlossenen System ein (Teil-)Vakuum entsteht. 22 I[X.] Die [X.] verteidigt Patentanspru[X.]h 1 mit der Bes[X.]hränkung auf den Abtransport des Mediums von mehreren [X.] in zulässiger Weise. Mit der [X.]rsetzung der Angabe "von dem jeweiligen Anfallsort" dur[X.]h die Angabe "von mehreren [X.]" wird ledigli[X.]h ausges[X.]hlossen, dass au[X.]h sol[X.]he Verfahren erfasst werden, bei denen ledigli[X.]h das an einer einzelnen Mas[X.]hine anfallende Medium entsorgt wird. Angesi[X.]hts dessen versteht der [X.]at die Patentanspru[X.]h 4 betreffende Verteidigung ebenfalls dahin, dass au[X.]h dieser Anspru[X.]h mehrere Anfallsorte voraussetzt. Ferner wird dur[X.]h die nähere Cha-rakterisierung des in Patentanspru[X.]h 4 angespro[X.]henen Rohrleitungssystems als ges[X.]hlossen ledigli[X.]h klargestellt, dass es si[X.]h bei dem in Patentanspru[X.]h 4 angespro[X.]henen Rohrleitungssystem um das ges[X.]hlossene Rohrleitungssys-tem na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 handelt. 23 II[X.] Das sa[X.]hkundig besetzte [X.] hat in dem angefo[X.]h-tenen Urteil im [X.]inzelnen ausgeführt, dass das Verfahren na[X.]h Patentan-spru[X.]h 1 und die Vorri[X.]htung na[X.]h Patentanspru[X.]h 4 in dem erstinstanzli[X.]h [X.] - 15 - geführten Material ni[X.]ht in allen seinen Merkmalen bes[X.]hrieben und mithin neu (Art. 54 [X.]PÜ) ist. Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat dies ebenso gesehen. Anhaltspunkte, dass dies anders zu beurteilen sei, sind in der mündli[X.]hen Ver-handlung ni[X.]ht zu Tage getreten. Die [X.]lägerin hat dies au[X.]h ni[X.]ht mehr geltend gema[X.]ht. Soweit die Berufung meint, die US-Patents[X.]hrift 3 594 825 ([X.]) offenba-re das Verfahren und die Vorri[X.]htung na[X.]h den Patentansprü[X.]hen 1 und 4, kann dem ni[X.]ht gefolgt werden. Die S[X.]hrift offenbart eine Toilettenspülung für Campingwagen, Boote und derglei[X.]hen Transportmittel mit beengten Raum-verhältnissen, in denen eine Toilette mit Wasserspülung und derglei[X.]hen Sani-täreinri[X.]htungen untergebra[X.]ht werden. Dabei wird zwar ein über der Toilette angeordneter [X.]ülkasten mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung mit bereits benutztem Wasser gefüllt ([X.]. 7 Bezugszei[X.]hen [X.], 206, L, [X.]) und so ein Weg aufgezeigt, wie dur[X.]h Verwendung von Brau[X.]hwasser zur Toilettenspülung Wasser und damit Raum für die Bevorratung von Fris[X.]hwasser und zum Auf-bewahren verbrau[X.]hten Wassers gespart werden kann. Der Weitertransport des Brau[X.]hwassers vom [X.]ülkasten der Toilette zum Sammelbehälter erfolgt jedo[X.]h ni[X.]ht mittels eines ges[X.]hlossenen Rohrsystems. Dieses ist vielmehr (notwendig) offen, da mit dem Brau[X.]hwasser die Toilette gespült wird, so dass der Transportweg des Mediums an dieser Stelle offen ist. Bei der genannten Vorri[X.]htung geht es au[X.]h ni[X.]ht darum, Ablagerungen des Mediums an dem ge-s[X.]hlossenen Rohrleitungssystem zu entfernen, sondern an der Stelle, an der das Rohrleitungssystem offen ist, Anlagerungen "anderer Herkunft" wegzuspü-len. Mit der Frage, wie Ablagerungen des mit Rü[X.]kständen belasteten Brau[X.]h-wassers beim Weitertransport von der Toilette zum Sammelbehälter verhindert werden können, befasst si[X.]h die genannte S[X.]hrift ni[X.]ht. Der Transport des be-lasteten Mediums erfolgt auf für Toilettenspülungen übli[X.]he Weise dur[X.]h ein 25 - 16 - s[X.]hli[X.]htes Fallrohr ([X.]. 7, Bezugszei[X.]hen 40) unter Ausnutzung des geödäti-s[X.]hen Gefälles. IV. Die Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1 und 4 in der verteidigten Fassung können entgegen der Auffassung der [X.]lägerin au[X.]h ni[X.]ht als dem Fa[X.]hmann dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik nahegelegt und damit als ni[X.]ht auf erfinderis[X.]her Tätigkeit beruhend gewertet werden (Art. 56 [X.]PÜ). Hinrei[X.]hende Anhaltspunkte, die eine sol[X.]he Wertung re[X.]htfertigen könnten, sind in der mündli[X.]hen Verhandlung ni[X.]ht zu Tage getreten. 26 1. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung eingehend dargelegt hat, werden heute [X.]ntsorgungsanlagen der hier eins[X.]hlä-gigen Art von den Herstellern von Werkzeugmas[X.]hinen entwi[X.]kelt, hergestellt und vertrieben, so dass sie zusammen mit den Werkzeugmas[X.]hinen von die-sen Herstellern - sozusagen "aus einer Hand" - bezogen werden, wobei typi-s[X.]herweise akademis[X.]h ausgebildete Ingenieure der Fa[X.]hri[X.]htung Mas[X.]hinen-bau mit entspre[X.]hender Berufserfahrung mit der [X.]ntwi[X.]klung sol[X.]her Systeme betraut sind. Gegenüber den Verhältnissen zum [X.] liegt jedo[X.]h - wie es der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige ausgedrü[X.]kt hat - eine "Zeitenwende". Denn am [X.] des [X.] lag es in der Hand der in den [X.], typis[X.]herweise mittelständis[X.]hen Unternehmen, mit der Planung, Organisation und Überwa[X.]hung der Produktion befassten Bes[X.]häftigten, für eine sa[X.]hgere[X.]hte [X.]ntsorgung der für den Betrieb von Werkzeugmas[X.]hinen erforderli[X.]hen Medien Sorge zu tragen und entspre[X.]hende [X.]inri[X.]htungen zu planen und ausführen zu lassen. Bei ihnen handelte es si[X.]h um in der [X.] eingesetzte und für ihren Ablauf ausgebildete und berufserfahrene [X.] und dur[X.]h Berufserfahrung und Weiterbildung [X.], die mit der Planung und Organisation des [X.] au[X.]h für 27 - 17 - die sa[X.]hgere[X.]hte [X.]ntsorgung der bei der Produktion eingesetzten Medien zu sorgen hatten. Sie verfügten na[X.]h den Darlegungen des geri[X.]htli[X.]hen Sa[X.]hver-ständigen über grundlegende [X.]enntnisse auf dem Gebiet der Hydraulik und Strömungslehre. Vertiefte [X.]enntnisse oder [X.]ezialwissen auf dem Gebiet der Hydraulik und Strömungslehre waren ihnen ni[X.]ht zur Hand und wurden von ih-nen ni[X.]ht erwartet, wohl aber, dass sie si[X.]h für die Planung und Ausführung der erforderli[X.]hen [X.]ntsorgungsanlagen na[X.]h bereits realisierten oder vorges[X.]hla-genen Lösungen umsahen und diese in ihre Planungs- und [X.]ntwi[X.]klungsarbeit einbezogen. 2. Die Auslegung der Patentansprü[X.]he 1 und 4 ergibt, dass der wesentli-[X.]he Gedanke der vom Streitpatent gefundenen Lösung in dem Vors[X.]hlag liegt, den Transportweg des zu entsorgenden Mediums vom Anfallsort zum Sammel-behälter dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unterbre[X.]hen, in dem das Medium so gesammelt wird, dass es vor der - kontinuierli[X.]hen oder diskontinuierli[X.]hen - Weiterleitung in so ausrei[X.]henden Mengen zur Verfügung steht, dass der [X.] zum Sammelbehälter mittels des ges[X.]hlossenen [X.] dur[X.]h die erstrebte große Strömungsges[X.]hwindigkeit erfolgt, so dass [X.] an dem Rohrleitungssystem ni[X.]ht auftreten oder zumindest weitest-gehend vermieden werden. In glei[X.]her Weise hat es das sa[X.]hkundig besetzte [X.] als für die Lehre des Streitpatent auss[X.]hlaggebend ange-sehen, dass das zu entsorgende Medium vom Zwis[X.]henbehälter über ein ge-s[X.]hlossenes Rohrleitungssystem zu dem [X.] weitergeleitet wird, weil dadur[X.]h das Gefälle zwis[X.]hen dem über dem Niveau der [X.] ([X.]) liegenden Ho[X.]hbehälter und dem auf oder unter dem Niveau der [X.] liegenden [X.] genutzt wird, um eine hinrei[X.]hend starke Strö-mung im Rohrleitungssystem zu errei[X.]hen, wel[X.]he ein Mitreißen von Feststoff-anteilen si[X.]herstelle und so ein Ansammeln von Ablagerungen wirkungsvoll 28 - 18 - verhindere. Der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige hat dies in seinem s[X.]hriftli[X.]hen Guta[X.]hten und in der mündli[X.]hen Verhandlung bestätigt. Für diesen [X.]ffekt ist die Unterbre[X.]hung des [X.] zwis[X.]hen den [X.] und dem Sammelbehälter erforderli[X.]h, damit in dem Zwi-s[X.]henbehälter eine für das weitere Verfahren hinrei[X.]hende Menge an zu trans-portierendem Medium bereitgehalten wird. Nur so kann das ges[X.]hlossene Rohrleitungssystem mit Medium gefüllt sein, und - kontinuierli[X.]h oder diskonti-nuierli[X.]h - für den Weitertransport eine hohe Strömungsges[X.]hwindigkeit unter Ausnutzung des geodätis[X.]hen Gefälles si[X.]herstellen. Um dieses ausnutzen zu können, muss der Zwis[X.]henbehälter auf höherem Niveau als der Sammelbehäl-ter angeordnet werden, was bedingt, dass das an den Mas[X.]hinen anfallende Medium mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung zu dem oder den Zwi-s[X.]henbehältern gepumpt wird, um dort für den Weitertransport zur Verfügung zu stehen. 29 Hinrei[X.]hende Anhaltspunkte, dass ein sol[X.]hes Verfahren und eine sol[X.]he Vorri[X.]htung der Fa[X.]hwelt am [X.] dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik als [X.] zu werten seien, hat die mündli[X.]he Verhandlung ni[X.]ht ergeben. 30 a) Am [X.] waren zwar, wie die [X.]lägerin dargelegt hat, [X.]ntsor-gungssysteme bekannt, bei denen an Mas[X.]hinen zur spanabhebenden Bear-beitung von Werkstoffen anfallende und mit [X.] verunrei-nigte [X.]ühl- und S[X.]hmiermedien "über [X.]opf" entsorgt und zu einem [X.] transportiert wurden. So zeigt der Aufsatz von [X.], Ri[X.]htungsweisende Reinigungssysteme für Ziehemulsionen, Draht 35 (1984) 10, S. 541 f ([X.]), in Bild 3 (vergrößerte Wiedergabe in Anlage [X.].1) eine Filteranlage für derartige Medien, bei der das Medium von den Mas[X.]hinen mittels Pumpen und einer 31 - 19 - Ho[X.]hleitung in eine Sammelleitung transportiert wird, von der das unter dem Dru[X.]k der Pumpen stehende Medium zu einem [X.] mit Filteranlage weitertransportiert wird. [X.]ine sol[X.]he Ausbildung zeigt au[X.]h der Aufsatz von [X.], [X.]ntsorgen von oben dur[X.]h Rohre, Mas[X.]hinenmarkt 92 (1986), 30, S. 26 - 29 ([X.]), mit Bild 3 (S. 28), das eine Aufbereitungsanlage für die ge-nannten Medien darstellt, bei der an den [X.] eine pneumatis[X.]he Ab-saugung von [X.]änen erfolgt und wobei das Medium über eine Ho[X.]hleitung in eine Sammelleitung befördert und sodann der Sammel- und Aufbereitungsan-lage für das Medium zugeführt wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Prinzip, dur[X.]h "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung der verbrau[X.]hten Medien zur Behebung der mit einer Verlegung der Transportmittel im Boden von Werkshallen verbun-denen Na[X.]hteile bekannt war. Dies s[X.]hließt ein, dass bei einer "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung des Mediums dieses dur[X.]h eine Pumpe und eine Ho[X.]hleitung auf diejenige Höhe zu transportieren ist, von der aus der Weitertransport zum [X.] stattfindet. Aus den beiden genannten S[X.]hriften ist jedo[X.]h - worauf au[X.]h der geri[X.]ht-li[X.]he Sa[X.]hverständige hingewiesen hat - zu ersehen, dass für eine sol[X.]he "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung eine dur[X.]hgehende und ni[X.]ht von einem Zwis[X.]henbe-hälter unterbro[X.]hene Leitung vom Anfallsort bis zum Sammelbehälter vorgese-hen worden ist. [X.]ine Anregung, die dur[X.]hgehend ges[X.]hlossene Transportlei-tung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unterbre[X.]hen und den Weitertransport des Mediums ni[X.]ht mittels des von der Pumpe ausgehenden Dru[X.]ks dur[X.]hzu-führen, sondern von ihm zu entkoppeln und für den Weitertransport (allein) das geodätis[X.]he Gefälle und den Dru[X.]k des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums zu nutzen, hat die Fa[X.]hwelt aus diesen S[X.]hriften ni[X.]ht erhalten. Die in den [X.]ntgegenhaltungen gezeigte dur[X.]hgehend ges[X.]hlossene Transportleitung hat vielmehr, wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in seinem s[X.]hriftli[X.]hen [X.] - 20 - a[X.]hten dargelegt hat (S. 24), die Fa[X.]hwelt in ihrer Neigung bestätigt, die Dru[X.]k-leitung von der Pumpe bis zum Zielort, nämli[X.]h den Sammelbehälter, dur[X.]hge-hend zu führen, um den Pumpendru[X.]k voll auszunutzen. Glei[X.]hes gilt für die Publikationen von [X.], Sauberer [X.]ühls[X.]hmierstoff ([X.]) und die Publikation von [X.], Neuere Tendenzen im Berei[X.]h der Abwasserein-leitung ([X.]), in der darauf hingewiesen wird, dass die Anzahl der jeweils den Förderdru[X.]k erzeugenden Aggregate den Dru[X.]k innerhalb des [X.]ntwässerungs-systems bestimmt und damit zuglei[X.]h die Fließges[X.]hwindigkeit im Netz ([X.]), was voraussetzt, dass das Rohrleitungssystem ni[X.]ht unterbro[X.]hen ist, so dass der von den Aggregaten ausgehende Dru[X.]k über die gesamte Förderstre[X.]ke wirksam ist. Der Beri[X.]ht über die Internationale Drahtausstellung in [X.] ([X.]) s[X.]hließli[X.]h zeigt eine [X.]ntsorgungsanlage, bei der das von mehreren Werk-zeugmas[X.]hinen anfallende Medium in einer S[X.]hmutzgrube gesammelt und von dieser unmittelbar und ohne Unterbre[X.]hung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter über eine Ho[X.]hleitung einem Sammelbehälter zugeführt wird (Bild 2). Au[X.]h diese [X.]ntgegenhaltungen konnten demzufolge keine Anregung geben, die (insge-samt) ges[X.]hlossene Transportleitung dur[X.]h einen Zwis[X.]henbehälter zu unter-bre[X.]hen, um den Weitertransport des Mediums vom Pumpendru[X.]k zu entkop-peln und für den Weitertransport allein das geodätis[X.]he Gefälle und den Dru[X.]k des im Zwis[X.]henbehälter gesammelten Mediums zu nutzen. [X.]ntspre[X.]hendes gilt für die in der Publikation von [X.], Auto-matis[X.]hes [X.]ühlmittel-Behandlungssystem für Werkzeugmas[X.]hinen ([X.]) offen-barte [X.]ntsorgungsanlage, bei der zwar eine "über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung über ein ges[X.]hlossenes Rohrleitungssystems erfolgt. Der Dru[X.]k für den Transport des Mediums wird bei dieser Anlage jedo[X.]h dur[X.]h eine Vakuumpumpe erzeugt, was ein insgesamt ges[X.]hlossenes und demzufolge ni[X.]ht an irgendeiner Stelle dur[X.]h 33 - 21 - einen Zwis[X.]henbehälter unterbro[X.]henes System voraussetzt, damit der von der Vakuumpumpe ausgehende Dru[X.]k ni[X.]ht aufgehoben wird. b) [X.]ntgegen der Auffassung der [X.]lägerin lassen si[X.]h au[X.]h der US-Patents[X.]hrift 3 594 825 keine Anregungen entnehmen, die die Fa[X.]hwelt in Ri[X.]htung auf die Lehre des [X.] hätten weisen können. Wie bereits ausgeführt (oben unter II), zeigt die S[X.]hrift in [X.]. 7 mit den zugehörigen Teilen der Bes[X.]hreibung eine herkömmli[X.]he Toilettenspülung alter Art, bei der einem weit über der Toilette angeordneten [X.]ülkasten Wasser über eine Ho[X.]hleitung zugeführt wird. Die Weiterleitung des [X.]ülwasser erfolgt über einen Transport-weg, der offen ist, weil die Toilette gespült wird. Das ho[X.]hgepumpte Abwasser wird ledigli[X.]h dur[X.]h ans[X.]hließende Ausnutzung des geodätis[X.]hen Gefälles ab-geleitet. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige bestätigt hat, stellen si[X.]h bei [X.] sol[X.]hen Anlage die Probleme, um deren Lösung es bei der Lehre des [X.] geht, ni[X.]ht, so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Fa[X.]hmann, der si[X.]h vor das Problem gestellt sieht, [X.]ntsorgungssysteme der hier fragli[X.]hen Art zu verbessern, diese S[X.]hrift für seine [X.]ntwi[X.]klungstätigkeit überhaupt he-ranzieht. [X.]ntspre[X.]hendes gilt für die US-Patents[X.]hrift 4 406 300 ([X.] 8). Dass, wie die [X.]lägerin dargelegt und dur[X.]h weitere Unterlagen belegt hat, die Ausnut-zung des geodätis[X.]hen Gefälles der Fa[X.]hwelt seit alters her bekannt war, ist ni[X.]ht bestritten, führt allein aber ni[X.]ht zur Lehre des [X.]. 34 Das gilt au[X.]h für die Verteilung von [X.]ühl- und S[X.]hmierstoffen an die Werkzeugmas[X.]hinen mittels einer zentralen [X.]ühlmittel-Aufbereitung, wie sie in der S[X.]hrift von Gottwein-Rei[X.]hel, [X.]ühls[X.]hmieren ([X.]5, [X.], 115) bes[X.]hrie-ben und in Bild 91 dargestellt ist. Bei dieser wird das [X.]ühlmittel in einem Behäl-ter angerührt und mittels einer Pumpe und einer Ho[X.]hleitung einem Ho[X.]hbehäl-ter für das [X.]ühlmittel zugeführt, der über ein Überlaufrohr verfügt, über das zu 35 - 22 - viel gefördertes [X.]ühlmittel wieder dem Behälter zugeführt wird, in dem das [X.]ühlmittel angerührt worden ist. Aus dem Ho[X.]hbehälter wird das [X.]ühlmittel dur[X.]h eine Leitung den tiefer liegenden Werkzeugmas[X.]hinen zugeführt, indem von dieser [X.]ühlmittelleitung [X.] zu den einzelnen Verbrau[X.]hern abgehen. Mit der Frage, wie das mit [X.] kontaminierte [X.]ühlmittel von den Werkzeugmas[X.]hinen entsorgt wird und wie dies ges[X.]hehen kann, ohne dass si[X.]h Ablagerungen des kontaminierten Mediums im [X.] des [X.]ntsorgungssystems absetzen, befasst si[X.]h die S[X.]hrift ni[X.]ht, so dass dies dur[X.]h die im Stand der Te[X.]hnik bekannten Bodenrinnen oder Ho[X.]h-leitungen ("über-[X.]opf"-[X.]ntsorgung) ges[X.]hehen kann. Der [X.] dieser S[X.]hrift geht daher ni[X.]ht über die bereits erörterten [X.]ntgegenhaltungen hinaus. Die deuts[X.]he Offenlegungss[X.]hrift 35 16 138 ([X.]6) betrifft ein Verfahren und eine [X.]inri[X.]htung zur [X.]ntsorgung von körnigen Abfallstoffen, insbesondere von Flug- und S[X.]hmelzkammeras[X.]hen und damit te[X.]hnis[X.]he Probleme, die - wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige in der mündli[X.]hen Verhandlung darge-legt hat - so weit von den si[X.]h auf dem Gebiet des [X.] stellenden Problemen abliegen, dass sie Fa[X.]hleute auf dem hier eins[X.]hlägigen Gebiet bei ihrer [X.]ntwi[X.]klungsarbeit ni[X.]ht heranziehen. 36 Damit waren am [X.] zwar alle [X.]inzelelemente wie Pumpen mit [X.] zum Füllen von [X.], ges[X.]hlossene Rohrlei-tungssysteme zur Ableitung von Flüssigkeiten und die Verwendung von [X.] zur [X.]ntsorgung oder Wiederaufarbeitung von [X.]ühl- und S[X.]hmier-mitteln für Werkzeugmas[X.]hinen als sol[X.]he und in ihrer Wirkungsweise für den Flüssigkeitsstrom bekannt eins[X.]hließli[X.]h des Prinzips, kontaminierte Flüssigkeit ni[X.]ht über [X.]ntsorgungsleitungen im Boden von Mas[X.]hinenhallen, sondern 37 - 23 - "über-[X.]opf" zu entsorgen. Zum Auffinden der Lehre des [X.] mussten jedo[X.]h die im Stand der Te[X.]hnik vorgezei[X.]hneten Wege, nämli[X.]h die [X.]ntsor-gung dur[X.]h Rinnen oder Rohre, die im Boden verlegt werden, oder die [X.]ntsor-gung "über-[X.]opf" dur[X.]h Ho[X.]h- und ans[X.]hließende Ableitungen, die dur[X.]hgängig von den [X.] bis zum Sammelbehälter - sei es dur[X.]h Dru[X.]k- oder Vaku-umpumpen - mit Dru[X.]k zum Transport des Mediums beaufs[X.]hlagt werden, [X.] werden, indem das dur[X.]hgängige Rohrleitungssystem dur[X.]h Zwis[X.]hen-s[X.]haltung eines Ho[X.]hbehälters in ein offenes und ein ges[X.]hlossenes System aufgeteilt werden. Dabei kommt den über den [X.] angeordneten Zwi-s[X.]henbehältern eine mehrfa[X.]he Funktion zu, nämli[X.]h den Weitertransport des Mediums von der Dru[X.]kbeaufs[X.]hlagung dur[X.]h die Pumpe am Anfallsort zu [X.], ein [X.] bereitzustellen, das die [X.]ntstehung eines [X.] in dem ges[X.]hlossenen Rohrleitungssystem verhindert und die Mögli[X.]hkeit eröffnet, auf diskontinuierli[X.]hen Betrieb der Anlage umzus[X.]halten, wenn dies - etwa dur[X.]h den Betrieb nur eines Teils der an das System anges[X.]hlossenen Mas[X.]hinen - erforderli[X.]h ist. Anregungen oder Hinweise aus dem Stand der Te[X.]hnik, ein [X.]ntsorgungssystem der hier eins[X.]hlägigen Art in dieser Weise auszubilden, sind in der mündli[X.]hen Verhandlung ni[X.]ht zu Tage getreten, so dass die Lehre na[X.]h den Patentansprü[X.]hen 1 und 4 in der mit dem Hauptantrag verteidigten Fassung ni[X.]ht als dur[X.]h den Stand der Te[X.]hnik nahegelegt zu [X.] ist. [X.]) Dem steht - entgegen der Auffassung der [X.]lägerin - ni[X.]ht entgegen, dass zum Prioritätszeitpunkt das Haushaltswassergesetz in der von der [X.]läge-rin für ihre Auffassung herangezogenen Fassung bereits in [X.] getreten war. Dabei kann dahinstehen, ob dieses Gesetz si[X.]h überhaupt mit der te[X.]hnis[X.]hen Ausgestaltung von [X.]ntsorgungssystemen der hier fragli[X.]hen Art befasst. Denn es s[X.]hreibt jedenfalls ni[X.]ht vor, dass derartige [X.]ntsorgungssysteme in der [X.] - 24 - tentierten Weise mit Zwis[X.]henbehältern auszustatten sind. Die in dem Gesetz aufgestellten allgemeinen Anforderungen an die Si[X.]herheit von [X.]ntsorgungsan-lagen mögen zwar Veranlassung gegeben haben, vorhandene oder neu ge-plante [X.]ntsorgungssysteme in besonderer Weise auf ihre Si[X.]herheit zu über-prüfen und zu entwi[X.]keln. Au[X.]h daraus ergibt si[X.]h aber weder ein Hinweis no[X.]h eine irgendwie geartete Anregung zum Auffinden der patentgemäßen Lehre. [X.]ine andere re[X.]htli[X.]he Wertung re[X.]htfertigt au[X.]h ni[X.]ht der von der [X.]läge-rin in der mündli[X.]hen Verhandlung betonte Gesi[X.]htspunkt, dass si[X.]h flüssige Medien erwärmen, wenn sie wie na[X.]h der Lehre des [X.] mittels einer Pumpe transportiert werden; dieses gelte es bei den hier betroffenen S[X.]hmier- und [X.]ühlmittel zu vermeiden, wozu es nahegelegen habe, den Zwis[X.]henbehäl-ter im Transportweg zu dem [X.] anzuordnen. Wie der geri[X.]htli[X.]he Sa[X.]hverständige dargelegt hat, kann dur[X.]h die Reibung des flüssigen Mediums an den [X.] zwar eine gewisse und in ihrer Größenordnung zu verna[X.]hlässigende [X.]rwärmung auftreten, diese wird aber teils über das Rohrlei-tungssystem abgeleitet, teils im [X.] und vor allem in den ihm na[X.]hge-s[X.]halteten Aufbereitungssystemen abgebaut. Sollte sie für erhebli[X.]h gehalten werden, sei das Mittel der Wahl die Anordnung eines Wärmetaus[X.]hers im Be-rei[X.]h des [X.]s. 39 V. Mit den Patentansprü[X.]hen 1 und 4 haben au[X.]h die auf sie rü[X.]kbezo-genen weiteren Patentansprü[X.]he Bestand. 40 - 25 - V[X.] Die [X.]ostenents[X.]heidung folgt aus § 121 Abs. 2 [X.], § 92 Abs. 2 ZPO, da der Umfang, in dem die Berufung [X.]rfolg hat, als geringfügig zu be[X.] ist. 41 S[X.]haren [X.] [X.]
[X.] Vorinstanz: [X.], [X.]nts[X.]heidung vom 06.04.2005 - 4 Ni 12/04 ([X.]U) -

Meta

X ZR 133/05

12.05.2009

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2009, Az. X ZR 133/05 (REWIS RS 2009, 3567)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 3567

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

I-2 U 77/04 (Oberlandesgericht Düsseldorf)


X ZR 28/14 (Bundesgerichtshof)

Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des Rechtsbestands des Streitpatents


4 Ni 25/20 (EP) (Bundespatentgericht)

Patentnichtigkeitssache - "Flusssteuersystem" – Ausführbarkeit der Offenbarung – Neuheit - Patentfähigkeit


7 Ni 2/14 (EP) (Bundespatentgericht)


X ZR 28/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.