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Karlsruhe, den 15.07.2015
IX [X.]/13
(07 21) 1 59 -5116
(bei Antwort bitte angeben)
Schreibfehlerberichtigung
In dem Rechtsbeschwerdeverfahren
gegen
wird der Beschluss vom 11.6.2015 auf Seite 9 wie folgt berichtigt:
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom [X.] -
14 IN 218/13 -
LG [X.], Entscheidung vom 14.10.2013 -
2 T 511/13 -
Preuß, Justizangestellte
__
__
Meta
11.06.2015
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.06.2015, Az. IX ZB 76/13 (REWIS RS 2015, 9923)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9923
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