33. Senat | REWIS RS 2012, 9520
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Markenbeschwerdeverfahren – "Omega/OMEGA" – zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren – kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst – kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz
…
hat der 33. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden [X.], [X.] und die Richterin Dr. Hoppe
beschlossen:
In Abänderung der Kostenentscheidung der Markenstelle für Klasse 28 im Beschluss vom 13. Juli 2010 haben die Beteiligten die ihnen erwachsenen Kosten des Widerspruchsverfahren vor dem [X.] selbst zu tragen. Die ihnen erwachsenen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten ebenfalls selbst zu tragen.
Meta
03.02.2012
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 03.02.2012, Az. 33 W (pat) 547/10 (REWIS RS 2012, 9520)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 9520
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
28 W (pat) 531/14 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "B.O.S.S. (Wort-Bild-Marke)/BOSS HOSS" – Kostenentscheidung – kein Abweichen vom Grundsatz der eigenen Kostentragung
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30 W (pat) 87/10 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Omega/OMEGA/OMEGA" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Widerspruchsmarken bestehen aus einer schutzbegründenden Verkürzung einer …
30 W (pat) 57/11 (Bundespatentgericht)
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Markenbeschwerdeverfahren – Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung - "das MEISTERSTÜCK (Wort-Bild-Marke)/MeisterStück" – Kostenentscheidung – Kosten in Nebenverfahren …