Markenbeschwerdeverfahren – "Omega/OMEGA" – zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren – kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst – kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz
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