Aktenzeichen 33 W (pat) 547/10

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RCN:
RCNJ4JXRRWM7MSMYJQ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 03.02.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "Omega/OMEGA" – zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren – kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst – kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz

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