Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.04.2018, Az. XII ZB 530/16

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 10581

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2018:180418BXII[X.]530.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
XII [X.] 530/16

vom

18. April 2018

in der Personenstandssache

-
2
-
Der XII.
Zivilsenat des [X.] hat am 18. April 2018 durch den
Vorsitzenden Richter Dose, [X.] Dr. [X.], Schilling
und
Dr.
[X.] und die Richterin Dr. Krüger
beschlossen:
Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:
Die dem männlichen Geschlecht angehörenden Antragsteller haben am 6. Dezember 2014 vor dem Standesamt [X.] ([X.]) die Ehe [X.] und deren Nachbeurkundung beim Standesamt [X.] von [X.] beantragt. Das Standesamt hat die in [X.] geschlossene Ehe als [X.] im Sinne des Art. 17 b Abs. 4 EGBGB nachbeurkundet. Den [X.], das Standesamt anzuweisen, ihre in [X.] [X.]e Ehe als Ehe nachzubeurkunden, hat das [X.]. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das [X.] zurückgewie-sen. Hiergegen richtet sich die -
vom [X.] zugelassene -
Rechtsbe-schwerde der Antragsteller. Nach dem Inkrafttreten des [X.] auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 ([X.]) hat das jetzt zuständige Standesamt des [X.] von [X.] die Ehe antragsgemäß nachbeurkundet.
1
-
3
-
Nachdem das Standesamt im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens
die Ehe der Antragsteller in der
gewünschten Weise nachbeurkundet hat, ist das Anweisungsverfahren damit in der Hauptsache erledigt (vgl. Senatsbe-schluss vom 22. November 2017 -
XII [X.] 578/16 -
FamRZ 2018, 198
Rn. 8).
Dose
[X.]
Schilling

[X.]
Krüger

Vorinstanzen:
AG [X.]-Schöneberg, Entscheidung vom 17.02.2016 -
71d III 671/15 -

KG [X.], Entscheidung vom 01.11.2016 -
1 [X.]/16 -

2

Meta

XII ZB 530/16

18.04.2018

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.04.2018, Az. XII ZB 530/16 (REWIS RS 2018, 10581)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 10581

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XII ZB 530/16 (Bundesgerichtshof)

Personenstandsverfahren: Erledigung des Anweisungsverfahrens bei Vornahme der begehrten Amtshandlung im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens


XII ZB 127/19 (Bundesgerichtshof)

Eintragung in das Geburtenregister: Einzutragender Vorname des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen Frau-zu-Mann-Transsexuellen im …


XII ZB 337/15 (Bundesgerichtshof)


XII ZB 459/16 (Bundesgerichtshof)


XII ZB 177/16 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

XII ZB 530/16

XII ZB 578/16

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.