Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.08.2017, Az. 1 BvR 1412/16

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2017, 6689

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) gebietet Darlegung ungedeckter Bedarfe, wenn eine Grundrechtsverletzung infolge Aufrechnung gem § 43 SGB II (juris: SGB 2) iHv 30% des Regelbedarfs gerügt wird


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde, die eine Aufrechnung nach § 43 SGB II in Höhe von 30 % des Regelbedarfs durch das Jobcenter betrifft, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 [X.]). Sie ist unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 [X.] genügt. Der Beschwerdeführer legt weder dar, welche Bedarfe durch die Aufrechnung ungedeckt geblieben sind, denn allein der Vortrag, dass kein Schonvermögen vorliege, ersetzt keine Angaben zur konkreten Bedarfssituation. Noch hat sich der Beschwerdeführer mit den angegriffenen Entscheidungen inhaltlich hinreichend auseinandergesetzt. Die Annahme des [X.], dass der Gesetzgeber negative Konsequenzen an ein vorwerfbares Verhalten von Leistungsberechtigten knüpfen dürfe, solange sichergestellt sei, dass diese auch dann über die unerlässlichen Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen, ist entscheidungserheblich. Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hätte sich der Beschwerdeführer sowohl mit Blick auf die Tatsachen als auch mit Blick auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen damit inhaltlich auseinandersetzen müssen.

2

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1412/16

10.08.2017

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BSG, 9. März 2016, Az: B 14 AS 20/15 R, Urteil

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 43 Abs 1 Nr 1 SGB 2, § 43 Abs 2 S 1 SGB 2

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.08.2017, Az. 1 BvR 1412/16 (REWIS RS 2017, 6689)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 6689

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Referenzen
Wird zitiert von

S 44 AS 798/17

B 14 AS 31/17 R

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