Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.06.2012, Az. 2 ARs 71/12

2. Strafsenat | REWIS RS 2012, 5598

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 ARs 71/12
2 AR 99/12

vom
14. Juni 2012
in der Strafsache
gegen

Az.: [X.]/11 Landgericht Würzburg
Az.: 1 Ws 114/12 [X.] Bamberg

-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] am 14.
Juni 2012 beschlossen:
Die Übertragung der Sache an ein anderes [X.] als das [X.] Bamberg wird abgelehnt.

Gründe:
Der [X.] hat in seiner Antragsschrift ausgeführt:
"Das Antragsvorbringen
lässt nicht erkennen, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsübertragung nach §
15 StPO gegeben sein könn-ten. Es ist weder ersichtlich, dass eine rechtliche oder tatsächliche Ver-hinderung des [X.]s Bamberg an der Ausübung des Rich-teramts vorliegen könnte, noch, dass bei einer Verhandlung vor diesem Gericht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen wäre. Die beantragte Übertragung der Sache auf ein anderes Oberlandesge-richt als das [X.] Bamberg ist deshalb abzulehnen."

Dem schließt sich der Senat an.
Ernemann

Appl

Berger

Eschelbach

RinBGH [X.]

befindet sich im Urlaub

und ist daher gehindert

zu unterschreiben

Appl

1
2

Meta

2 ARs 71/12

14.06.2012

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.06.2012, Az. 2 ARs 71/12 (REWIS RS 2012, 5598)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5598

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.