Bundespatentgericht, Urteil vom 18.01.2017, Az. 5 Ni 25/14 (EP)

5. Senat | REWIS RS 2017, 17187

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Gegenstand

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 2 325 701

([X.] 2008 010 686)

hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 18. Januar 2017 durch [X.], die Richterin [X.] sowie [X.], [X.]. Univ.

Dr. [X.] und Dipl.-Phys. Univ. Bieringer

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 2 325 701 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig erklärt.

I[X.] Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

II[X.] [X.] ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents 2 325 701 (Streitpatent), das am 24. Juli 2008 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der koreanischen Anmeldungen [X.] 20070091999 vom 11. September 2007 und [X.] 20080018969 vom 29. Februar 2008 angemeldet worden ist. [X.] wird beim [X.] unter dem Aktenzeichen 60 2008 010 686.1 geführt. Es ist in der [X.] veröffentlicht und trägt die Bezeichnung: „[X.], image forming apparatus and use of the developing device“ („Entwicklungsvorrichtung, [X.] und Verwendung der Entwicklungsvorrichtung“).

2

[X.] umfasst 8 Ansprüche; die nebengeordneten Ansprüche 1, 6 und 8 lauten nach der [X.]chrift (EP 2 325 701 [X.]) wie folgt:

3

“1. A developing device adapted for use with an image forming apparatus (1), the developing device (100) comprising:

4

a housing (110) having a front end, two sides and a rear end;

5

a driving force reception unit (160) disposed at one side of the front end of the housing (110) to receive a driving force from the image forming apparatus; and

6

a power reception unit (170) disposed at the other side of the front end of the housing (110) to receive an electric power from the image forming apparatus;

7

a memory unit (180) that has a plurality of terminals (181), wherein a first terminal (181 a) disposed [X.] (160) among the plurality of terminals is a data communication terminal for data communication

8

characterised in that

9

the memory unit (180) is disposed at the rear end of the housing (110) with respect to a direction of mounting of the developing device (100) into the image forming apparatus and located closer to the power reception unit (170) than the driving force reception unit (160);

the developing device further comprising handles (112) mounted to the rear of the housing (110), with a first handle mounted at one side of the rear end and a second handle mounted at the other side of the rear end.

6. An image forming apparatus (1) comprising a main body (10) and the developing device (100) according to any preceding claim.

8. The use of a developing device adapted for use with an image forming apparatus (1), the developing device (100) comprising:

a housing (110) having a front end, two sides and a rear end;

a driving force reception unit (160) disposed at one side of the front end of the housing (110) to receive a driving force from the image forming apparatus; and

a power reception unit (170) disposed at the other side of the front end of the housing (110) to receive an electric power from the image forming apparatus;

where a memory unit (180) is disposed at a rear end of the housing (110) with respect to a direction of mounting of the developing device (100) into the image forming apparatus and located closer to the power reception unit (170) than the driving force reception unit (160);

the developing device further comprising handles (112) mounted to the rear sides of the housing (110) with a first handle mounted at one side of the rear end and a second handle mounted at the other side of the rear end;

wherein the memory unit (180) has a plurality of terminals (181),

wherein a first terminal (181a) disposed [X.] (160) among the plurality of terminals is a data communication terminal for data communication.”

In [X.] Übersetzung nach der EP 2 325 701 [X.] lautet Anspruch 1 wie folgt:

„1. Entwicklungsvorrichtung, die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] (1) verwendet zu werden, wobei die Entwicklungsvorrichtung (100) Folgendes umfasst:

ein Gehäuse (110), das ein vorderes Ende, zwei Seiten und ein hinteres Ende besitzt; eine [X.] (160), die auf einer Seite des vorderen Endes des Gehäuses (110) angeordnet ist, um eine Antriebskraft von der [X.] aufzunehmen; und

eine Leistungsaufnahmeeinheit (170), die auf der anderen Seite des vorderen Endes des Gehäuses (110) angeordnet ist, um elektrische Leistung von der [X.] aufzunehmen;

eine Speichereinheit (180), die mehrere Anschlüsse (181) besitzt, wobei ein erster [X.] (181a), der von den mehreren Anschlüssen am weitesten entfernt von der [X.] (160) angeordnet ist, ein Datenkommunikationsanschluss für die Datenkommunikation ist,

dadurch gekennzeichnet, dass die Speichereinheit (180) in Bezug auf eine Richtung der Montage der Entwicklungsvorrichtung (100) in der [X.] am hinteren Ende des Gehäuses (110) angeordnet ist und sich näher bei der Leistungsaufnahmeeinheit (170) als bei der [X.] (160) befindet;

die Entwicklungsvorrichtung ferner Griffe (112) aufweist, die an der Rückseite des Gehäuses (110) montiert sind, wobei ein erster Griff auf einer Seite des hinteren Endes montiert ist und ein zweiter Griff auf der anderen Seite des hinteren Endes montiert ist.“

Der nebengeordnete Patentanspruch 6 in [X.] Übersetzung lautet:

Abbildung

Der nebengeordnete Patentanspruch 8 in [X.] Übersetzung lautet:

Abbildung

Abbildung

Wegen des Wortlauts der auf die Ansprüche 1 und 6 direkt oder indirekt rückbezogenen Ansprüche wird auf die [X.]chrift Bezug genommen.

Die Klägerinnen, die das Streitpatent in vollem Umfang angreifen, sind der Ansicht, dass dessen Gegenstand nach Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.] i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. a EPÜ wegen fehlender Neuheit bzw. fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht schutzfähig sei.

Ihre Argumentation stützen sie auf die folgenden Druckschriften:

K1 [X.]: [X.] zum Aktenzeichen 60 2008 010 686.1, Stand 12.02.2014, 2 S.

K2 EP 2 325 701 [X.] (Streitpatent)

K3 [X.]-Anmeldung 10-2007-0091999, 11.09.2007

K4 [X.] Übersetzung der Druckschrift K3

K5 [X.] 5,272,503 A

K6 [X.] 5,937,239 A

K7 Merkmalsgliederung der Ansprüche 1 bis 8 gemäß SP

K8 [X.] 2005 / 0 078 978 [X.]

K9 [X.] LaserJet P1000 und [X.] Serie, Benutzerhandbuch, Edition 1, 12/2007, Auszüge: [X.], 1-6, 39-42, 45, 85-86, 101-104

[X.] [X.]: [X.] [recherchiert am 12.09.2013 URL: https://www.google.de/search?q=cb435a&biw=l920&bih=908&sa=X...], 2 S.

[X.] SUMMIT TE[X.]HNOLOGIES [Hrsg.], [X.], M. et al: [X.] series toner cartridge [X.]B435 A, DO[X.]# 0434.

[X.] [X.], M.: [X.] In: [X.] (online). 01.02.2008, 8 S.

K13 [X.], S.: Affidavit ([X.]) vom 07.05.2014, 5 S.

K14 [X.] 2006 / 0 024 080 [X.]

K15 Menüpunktangabe der Internetseite mit der URL: http://www.tecchannel.de: [X.]: Drucker in [X.]. [X.] vom 04.09.2007 [recherchiert am 19.02.2014 unter der URL: http://www.tecchannel.de/pc_mobile/news/1728I25/samsung_drucker...]; 3 S.

K16 Fotografien verschiedener Ansichten des Multifunktionsgerätes [X.] S[X.]X-4500 der Patentinhaberin, 4 S.

[X.] Fotografien verschiedener Ansichten und Vergrößerungen des Druckers [X.] der Patentinhaberin, 4 S.

[X.] [X.]: [X.]® [X.] [X.] [X.] INSTRU[X.]TIONS, 2012, 16 S.

K19 [X.]: User‘s Guide, [X.] [X.] series, [X.], 2007, Auszüge: Inhaltsangabe (2 S.), S. 1.2-1.3, 6.1-6.6, 8.1, 9.1

[X.] [X.], F.: [X.]: [X.] [X.], [X.] UND P1505(N). [aufgerufen unter URL: [X.]]; 2 S.

K21 [X.], F.: [X.]: [X.] [X.], [X.] UND P1505(N). [aufgerufen unter URL: [X.]]; 2 S.

[X.] [X.]: Bescheid vom 26. November 2013 im Prüfungsverfahren der parallelen [X.] Patentanmeldung 11 180 248.4 (offengelegt als EP 2 397 914 [X.]), 14 S.

[X.] [X.], [X.]: Untersuchungen an [X.] mit der Bezeichnung [X.] 278 A (Tonerfarbe: schwarz) und [X.] 435 A (Tonerfarbe: schwarz), Gutachten [X.] 2015 [X.], Stand: 01.03.2015, 32 S.

K24 [X.] DEN [X.], Team handel, Vonnis in [X.] 30 oktober 2014 in [X.]: [X.]/09/469648 /KG [X.]-840. 13 S.

[X.] unbeglaubigte [X.] Übersetzung der Druckschrift K24

K26 [X.], [X.]: Stellungnahme zum [X.] am Drucker [X.] [X.]LP-320, Gutachten S. 2015 [X.], Stand: 24.11.2015 - [X.], 5 S.

[X.] [X.] 6,826,380 B2

K28 KIPPHAN, H. [Hrsg.]: Handbuch der Printmedien - Technologien und Produktionsverfahren, [X.], 2000(?), S. 733

K29 [X.] 2006 / 0 159 487 [X.]

[X.] Eingabe der Inhaberin des [X.] im Rahmen des Prüfungsverfahrens vor dem [X.] vom 20.06.2011; 3 S.

K31 [X.], H.L.: Gutachten und Stellungnahme zum „Gutachten [X.]“ von Prof. [X.] und zur „Stellungnahme in der [X.] und B[X.] Brogno [X.]oncept GmbH“ von [X.], [X.] vom 05.12.2016; 12 S.

K32 [X.] 6,898,402 B2

K33 [X.] 6,115,565 A

K34 EP 0 997 798 A2

[X.] EP 1 054 305 A2

Die Klägerinnen beantragen,

das [X.] Patent EP 2 325 701 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise die Klage abzuweisen, soweit das Streitpatent mit Hilfsanträgen 1 und 2, eingereicht mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2016, verteidigt wird.

Die Klägerinnen beantragen auch insoweit die Nichtigerklärung.

Die mit Hilfsantrag 1 verteidigten nebengeordneten Patentansprüche 1, 6 und 8 haben folgenden Wortlaut:

Abbildung

Abbildung

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Wegen des Wortlauts der auf die Ansprüche 1 und 6 direkt oder indirekt rückbezogenen Ansprüche wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Die mit Hilfsantrag 2 verteidigten nebengeordneten Patentansprüche 1, 4 und 6 haben folgenden Wortlaut:

Abbildung

Abbildung

Abbildung Abbildung

Wegen des Wortlauts der auf die Ansprüche 1 und 4 direkt oder indirekt rückbezogenen Ansprüche des [X.] wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerinnen entgegen und hält den Gegenstand des [X.] in zumindest einer der verteidigten Fassungen für patentfähig.

Sie stützt ihre Argumentation auf folgende Dokumente:

[X.] Merkmalsgliederung der Ansprüche 1 bis 8 gemäß Streitpatent

QE2 [X.]: [X.] [recherchiert am 13.01.2015], 2 S.

QE3 Publikationsnachweis („posted“) von Druckschrift [X.] [recherchiert unter der URL: http://www.docstoc.com am 25.11.2014], 4 S.

[X.] Publikationsnachweis („added“) von Druckschrift [X.] [recherchiert unter der URL: http://www.refillcartridge.ucoz.com am 25.11.2014], 10 S.

QE5 [X.]: Untersuchung von [X.] [X.]LP-320, Ergebnisse von Vibrationsmessungen; 2 S.

[X.] [X.]: [X.] [X.] mit [X.] (Entgegenhaltung), Ergebnisse von Vibrationsmessungen; 3 S.

[X.] [X.]: [X.]B-Stick mit zwei Videos zu Vibrationstests.

QE8 Entscheidung des [X.] im Rahmen des zur gleichen Patentfamilie wie das Streitpatent gehörigen Patents EP 2 037 327 [X.]; 11 S.

QE9 Urteil des [X.] im parallelen Verletzungsstreit 6 U 4924/14; 38 S.

[X.]0 Vorläufige Einschätzung des [X.] im Rahmen des zur gleichen Patentfamilie wie das Streitpatent gehörigen Patents EP 2 397 914 [X.]; 23 S.

[X.]1 BAYERLEIN, J.: Gutachten [X.] vom 28.01.2016; 7 S.

[X.]2 EP 2 325 701 [X.] (Offenlegungsschrift des [X.])

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis nach § 83 Abs. 1 [X.] vom 11. August 2016 übersandt.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist in der Sache begründet, da der mit ihr geltend gemachte [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ gegeben ist. Das [X.] erweist sich in der erteilten Fassung als nicht patentfähig, so dass es für nichtig zu erklären ist. Auch in der Fassung nach einem der Hilfsanträge kann es aus diesem Grund keinen Bestand haben.

I. Zum Gegenstand des [X.]s

1. Das [X.] betrifft laut Absatz [0001] eine Bilderzeugungseinrichtung, insbesondere eine Entwicklungsvorrichtung mit einer Speichereinheit und eine damit ausgestattete Bilderzeugungseinrichtung sowie die Verwendung einer solchen Entwicklungsvorrichtung. Es werde eine Oberfläche eines fotoleitenden Mediums auf ein vorgegebenes elektrisches Potenzial elektrifiziert, ein Laserstrahl werde auf die Oberfläche des fotoleitenden Mediums projiziert, um ein elektrostatisches latentes Bild zu bilden und ein sichtbares Bild zu erhalten, werde dem elektrostatischen latenten Bild Entwickler zugeführt. Das auf dem fotoleitenden Medium entwickelte sichtbare [X.] werde direkt oder durch ein dazwischenliegendes Übertragungsmedium auf ein Druckmedium übertragen und auf dem Druckmedium, das einen [X.] durchlaufe, fixiert ([X.], Absätze [0002] und [0003]).

Während dieses Prozesses bilde eine Entwicklungsvorrichtung der Bilderzeugungseinrichtung das sichtbare Bild auf der Oberfläche des fotoleitenden Mediums ab, indem es den Entwickler der fotoleitenden Vorrichtung zuführe. Die Entwicklungsvorrichtung sei als integrierte Kartusche strukturiert, die eine Entwicklervorratseinheit, eine Elektrifizierungseinheit, eine Entwicklungseinheit und eine Säuberungseinheit enthalte, und entfernbar an einem Hauptkörper der Bilderzeugungseinrichtung befestigt sei. Da die Lebensdauer der Entwicklungsvorrichtung beschränkt sei, müsse sie auswechselbar sein. Die Entwicklungsvorrichtung sei mit einer Speichereinheit zum Speichern von Informationen über deren Betrieb ausgestattet. Die dort gespeicherten Informationen könnten die verbleibende [X.] und die Restlebensdauer von Bauteilen enthalten ([X.], Absätze [0004] – [0006]).

Die Speichereinheit enthalte Anschlüsse an einer ihrer Seiten, die den Anschlüssen des Hauptkörpers der Bilderzeugungseinrichtung entsprächen. So wie die Entwicklungsvorrichtung an der Bilderzeugungseinrichtung befestigt sei, würden die Anschlüsse der Speichereinheit elektrisch mit den [X.] verbunden. ln einem Zustand, in dem die Entwicklungsvorrichtung somit elektrisch mit dem Hauptkörper der Bilderzeugungseinrichtung verbunden sei, erkenne die Bilderzeugungseinrichtung die in der Speichereinheit gespeicherte Information und stelle diese für den Benutzer dar oder führe Handlungen mittels der Information aus und übertrage deren Resultate an die Speichereinheit, wodurch die Information dort aktualisiert werde ([X.], Absatz [0007]).

Für die Datenübermittlung zwischen der Entwicklungsvorrichtung und dem Hauptkörper der Bilderzeugungseinrichtung sollte die Speichereinheit nicht beschädigt sein und sie müsse an einer Position für eine stabile elektrische Verbindung mit dem Hauptkörper befestigt sein. Wenn die Speichereinheit um eine Hitze erzeugende Fixiervorrichtung angeordnet sei, würde die Speichereinheit durch diese beschädigt. Wenn die Fixiervorrichtung um das fotoleitende Medium oder um [X.] herum angeordnet sei, würden die [X.] von vom fotoleitenden Medium oder den [X.] zurückspritzenden Entwickler verunreinigt. Sollte die Speichereinheit an der oberen oder unteren Oberfläche der Entwicklungsvorrichtung angeordnet sein, die oft von anderen Bauteilen in der Bilderzeugungseinrichtung beeinflusst werde, liefen die Anschlüsse der Speichereinheit Gefahr, während des Befestigens der Entwicklungsvorrichtung beschädigt zu werden. Wenn die Speichereinheit an einer Schwingungen unterliegenden Position angeordnet sei, welche von der sich im Betrieb befindlichen Entwicklungsvorrichtung erzeugt würden, würde die elektrische Verbindung zwischen der Speichereinheit und der Bilderzeugungseinrichtung aufgrund der übertragenen Schwingungen instabil. Die Druckschriften [X.] 2005/0078978, [X.] und [X.] 2007/0189781 offenbarten Tonerkartuschen, die eine Speichereinheit enthielten ([X.], Absätze [0008] bis [0011]).

Eine Aufgabe ist im [X.] explizit zwar nicht ausformuliert, es wird aber in den Absätzen [0008] und [0009] des [X.]s insbesondere die Anfälligkeit der Speichereinheit und ihrer Anschlüsse für Beschädigungen durch äußere Einwirkungen, wie beispielsweise Hitze oder Vibrationen oder auch durch das Einsetzen der Kartusche in die [X.] als nachteilig hervorgehoben. Die Beklagte sieht daher, nach Ansicht des Senats in schlüssiger Weise, die Aufgabe, die Speichereinheit und ihre Anschlüsse vor den vorstehend beschriebenen Einwirkungen zu schützen.

2. Ausgehend von dieser Problematik schlägt das [X.] eine Entwicklungsvorrichtung („developing device“) nach Anspruch 1, eine [X.] („image forming apparatus“) nach Anspruch 6, in der diese Eingang findet, und eine Verwendung der Entwicklungsvorrichtung („use of a developing device“) zusammen mit der [X.] nach Anspruch 8 vor.

Der Anspruch 1 lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

M       

Maßgebliche [X.] Fassung

Deutsche Übersetzung gemäß [X.]

1.0     

A developing device adapted for use with an image forming apparatus (1), the developing device (100) comprising:

Entwicklungsvorrichtung, die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] (1) verwendet zu werden, wobei die Entwicklungsvorrichtung (100) Folgendes umfasst:

1.1     

a housing (110) having a front end, two sides and a rear end;

ein Gehäuse (110), das ein vorderes Ende, zwei Seiten und ein hinteres Ende besitzt;

1.2     

a driving force reception unit (160) disposed at one side of the front end of the housing (110) to receive a driving force from the image forming apparatus; and

eine [X.] (160), die auf einer Seite des vorderen Endes des Gehäuses (110) angeordnet ist, um eine Antriebskraft von der [X.] aufzunehmen; und

1.3     

a power reception unit (170) disposed at the other side of the front end of the housing (110) to receive an [X.] from the image forming apparatus;

eine Leistungsaufnahmeeinheit (170), die auf der anderen Seite des vorderen Endes des Gehäuses (110) angeordnet ist, um elektrische Leistung von der [X.] aufzunehmen;

1.4     

a memory unit (180)

eine Speichereinheit (180),

1.4.1 

that has a plurality of terminals (181),

die mehrere Anschlüsse (181) besitzt,

1.4.2 

wherein a first terminal (181 a) disposed farthest from the driving force reception unit (160) among the plurality of terminals is a data communication terminal for data communication

wobei ein erster [X.] (181a), der von den mehreren Anschlüssen am weitesten entfernt von der [X.] (160) angeordnet ist, ein Datenkommunikationsanschluss für die Datenkommunikation ist,

        

characterized in that

dadurch gekennzeichnet, dass

1.4.3 

the memory unit (180) is disposed at the rear end of the housing (110) with respect to a direction of mounting of the developing device (100) into the image forming apparatus and located closer to the power reception unit (170) than the driving force reception unit (160);

die Speichereinheit (180) in Bezug auf eine Richtung der Montage der Entwicklungsvorrichtung (100) in der [X.] am hinteren Ende des Gehäuses (110) angeordnet ist und sich näher bei der Leistungsaufnahmeeinheit (170) als bei der [X.] (160) befindet;

1.5     

the developing device further comprising handles (112) mounted to the rear of the housing (110), with a first handle mounted at one side of the rear end and a second handle mounted at the other side of the rear end.

die Entwicklungsvorrichtung ferner Griffe (112) aufweist, die an der Rückseite des Gehäuses (110) montiert sind, wobei ein erster Griff auf einer Seite des hinteren Endes montiert ist und ein zweiter Griff auf der anderen Seite des hinteren Endes montiert ist.

3. Der Gegenstand der Erfindung nach den Ansprüchen 1 bis 8 des [X.]s richtet sich an einen Diplom-Ingenieur, der auf dem Gebiet der Drucktechnik tätig ist und Erfahrungen in der Planung, Konstruktion und praktischen Umsetzung technischer Komponenten und Vorrichtungen für den Druck besitzt.

4. Dieser Fachmann versteht die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche und die verwendeten Begrifflichkeiten unter Heranziehen der Beschreibung und der [X.]uren der [X.]schrift wie folgt:

image forming apparatus“ ([X.]) ist wie im Absatz [0002] des [X.]s angelegt, ein Drucker, Kopierer, Fax oder ein Kombinationsgerät aus mehreren dieser Vorrichtungen zu verstehen, d.h. ein Apparat, dessen Ziel es ist, auf Basis einer wie auch immer gearteten ([X.] als Folge eines elektrofotografischen Prozesses einen (Papier-) Ausdruck auszugeben.

developer“ / Entwickler) vorübergehend fixiert wird, bevor dieses letztlich nach dem Durchlaufen weiterer Stationen (vgl. [X.], Absatz [0015]: „[X.], 50“, „fixing device, 60“) permanent auf Papier gebannt wird.

Die Quelle des genannten Toners ist zunächst für den Fachmann ganz allgemein eine Druckerkartusche, die baulich (d. h. funktionstechnisch und geometrisch) entsprechend der Konstruktion des Druckers auf unterschiedlichste Weise angepasst ist; z. B. dass die Kartusche entweder ein fotoleitendes Medium, d. h. eine Bildtrommel, mit inkorporiert oder, wenn im Drucker die Bildtrommel separat verbaut ist, diese entsprechend nicht aufweist.

developing device“ (Entwicklungsvorrichtung) gemäß [X.] eine austauschbare Kartusche zu verstehen, die mehrere Funktionskomponenten für unterschiedliche Einzeloperationen bei der Druckbilderzeugung enthält (vgl. auch [X.], Absatz [0004]).

developing roller, 140“ („[X.]“) vorgesehen, der Toner aus dem Kartuschenkörper auf eine separat im „image forming apparatus“ verbaute Bildtrommel („photoconductive medium, 40“) aufbringt; folglich weist die Kartusche („developing device“) für diesen Druckertyp [X.]).

memory unit“ (Speichereinheit) aufweist, die für die Verarbeitung / den Druck relevante Daten speichert und aktualisiert. Dazu weist die Speichereinheit eine Reihe von „terminals“ (Anschlüssen) auf, die laut [X.] unterschiedlichsten Zwecken dienen (für das Ausführungsbeispiel: [X.], Absatz [0054], „first terminal“: Datenkommunikationsanschluss; Absatz [0055], „second terminal“: Erdung; „third terminal“: Energieversorgung; „fourth terminal“: Systemzeitanschluss).

driving force reception unit“ ([X.]) stellt einen Teil der Entwicklungsvorrichtung dar, mit der via Getriebe eine von der [X.] extern bereitgestellte Antriebskraft auf die [X.] - die den Toner aufnehmen und weitergeben soll - übertragen wird ([X.], Absatz [0030]).

power reception unit“ (Leistungsaufnahmeeinheit) leitet die von der [X.] bereitgehaltene elektrische Energie an die [X.] für deren Elektrifizierung weiter, d. h. diese gewährleistet deren Fähigkeit für die Aufnahme von Toner ([X.], Absatz [0032]).

main body cover“ (Hauptkörperabdeckung) stellt ein Gehäuse dar, das nach [X.]ur 1 des [X.]es mit einer Klappe ausgestattet sein kann und bezogen auf ihre Einbaurichtung geometrisch an einem hinteren Abschnitt der [X.] angeordnet ist; Die Klappe weist ebenfalls Anschlüsse und Kontaktpunkte als sog. „terminal contact points“ und „pressing members“ auf, wobei erstere beim Schließen der Klappe aufgrund ihrer Elastizitätseigenschaften mit der Speichereinrichtung der Entwicklungsvorrichtung elektrisch wirksame(n) Kontakt(e) herstellen und letztere die Rückseite der Entwicklungsvorrichtung elastisch in Einbaurichtung drücken.

II. Zum [X.] fehlender Patentfähigkeit

[X.]) am ersten Prioritätstag unter Einsatz seines Fachwissens in naheliegender Weise. Dies gilt im Ergebnis in gleicher Weise für die Fassungen nach den Hilfsanträgen.

1. [X.] Patent

Vor dem Hintergrund der o. g. Aufgabenstellung und gemäß den Ausführungen der [X.]vertreter in der mündlichen Verhandlung kommt es für den Fachmann im gegebenen technischen Kontext darauf an, dass er im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb seiner [X.] die nachteiligen Einflüsse von Hitze, Vibrationen und die Fehlermöglichkeiten beim [X.] reduziert.

Der so sensibilisierte Fachmann wird folglich für alle notwendigen Maßnahmen für den reibungslosen Betrieb der Gesamtvorrichtung auf sein Fachwissen zurückgreifen und sich seiner Kenntnisse auf dem Gebiet der [X.]en und der in diesen zur Anwendungen kommenden Kartuschen bedienen, die am 1. [X.] vorlagen.

Entgegen der Auffassung der [X.] agiert er dabei unabhängig davon, ob im Stand der Technik Kartuschen des streitpatentgemäßen Typs („developing device“ des erteilten Anspruchs 1, seitens der [X.] auch

1.1 Zum erteilten Anspruch 1

[X.]) in Verbindung mit dem einschlägigen Fachwissen nahe; er ist daher mangels des [X.]s einer erfinderischen Tätigkeit nicht patentfähig:

a) Im Einzelnen ist aus der Druckschrift [X.] eine Entwicklungsvorrichtung bekannt („process cartridge“, „cartridge 7“), die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] („electrographic image forming apparatus“, „laser printer“, „printer 100“) verwendet zu werden ([X.], z. B. Abstract, Absatz [0042]) (Merkmal 1.0),

wobei die Entwicklungsvorrichtung (7) Folgendes umfasst:

[X.], [X.]ur 3 & 4 i. V. m. Absatz [0084] und [0089])), das ein Vorderende, zwei Seiten und ein Hinterende besitzt ([X.], [X.]uren 3 & 4; Merkmal 1.1);

[X.], [X.]ur 4, unteres Bauteil, [X.] 4, rechts, [X.] 46) angeordnet ist, um eine Antriebskraft von der [X.] aufzunehmen ([X.], Absatz [0086], insb.: „[X.] 4, [X.] ([X.]) is transmitted. ... the helical gear 46 is the gear which receives from the apparatus main assembly A the force for rotating the development roller 40, [X.] 43, and developer conveying member 42, [X.] 7 is in the apparatus main assembly A.“; Merkmal 1.2);

[X.], [X.]ur 5 sogar näher am hinteren Ende des Gehäuses) angeordnet ist ([X.], [X.]ur 4, unteres Bauteil, [X.] 4, links, [X.] 92, 93), um elektrische Leistung von der [X.] aufzunehmen ([X.], Absatz [0092], insb.: “The cartridge 7 is provided with a charge bias electrical contact 91 for supplying the charge roller 2 with high voltage from the power source ([X.]) [X.], … . These electrical contacts 91, 92, [X.], [X.], the walls perpendicular to the direction parallel to the axial direction of the photosensitive drum 1. More specifically, the charge bias electrical contact 91 is attached to one of the lengthwise end walls … of the first frame 6 supporting the charge roller 2.”; Merkmal 1.3 teils );

[X.], [X.]ur 13 i. V. m. Absatz [0126], insb.: „[X.] 55 comprises a memory 55b, first and second electrical contacts 55d1 and 55d2 as electrical contacts on the cartridge side, [X.] 55c1 and 55c2, and a dielectric substrate 55a, [X.]. …”; Merkmale 1.4, 1.4.1), wobei ein erster [X.], der von den mehreren Anschlüssen am weitesten entfernt von der [X.] ([X.], in [X.]ur 1 repräsentiert durch Bezugszeichen 46) angeordnet ist, ein Datenkommunikationsanschluss für die Datenkommunikation ist ([X.], in [X.]ur 5 der mit dem [X.] 55c2 gleichzusetzende [X.] 55d2 der [X.]ur 13; Absatz [0130], insb.: „[X.] 7 is inserted into the apparatus main assembly A, [X.] 55d1 and 55d2 of the memory unit 55, … come into contact with the communication contacts 56a (electrical contacts [X.]), making possible the communication between the memory 55b of the memory unit 55, and controller (making it possible to read data in [X.], or write data into [X.]).“, Merkmal 1.4.2).

[X.], [X.]uren 3, 5 und 13; Merkmal 1.4.3).

1.5) und die Leistungsaufnahmeeinheit auf einer bestimmten Gehäuseseite örtlich festgelegt ist (Merkmal 1.3 Rest ) .

b) Die beiden [X.] 1.5 und 1.3 Rest können aber das [X.] einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen.

[X.] nicht explizit genannte Merkmal 1.5, also Griffe an beiden Seiten des Gehäuses der Entwicklungsvorrichtung vorzusehen, fasst der Fachmann ausgehend von dieser Druckschrift spätestens dann ins Auge, wenn der [X.] an ihn herangetragen wird, das Einsetzen und/oder den Austausch der [X.] zu erleichtern, so dass auch diesem Merkmal keine erfinderische Tätigkeit innewohnt.

[X.] dem Fachmann nahe gelegt.

1.2 Zu den erteilten Ansprüchen 6 und 8

Anspruchs 6 gemäß [X.] wird lediglich eine „[X.] (1) beansprucht, die einen Hauptkörper (10) und die Entwicklungsvorrichtung (100) nach einem vorhergehenden Anspruch umfasst“. Die [X.] an sich ist im beanspruchten Kontext bereits aus der Druckschrift [X.] bekannt (dort „electrographic image forming apparatus“, „laser printer“, „printer 100“) und die beanspruchte Entwicklungsvorrichtung ebenfalls (siehe Argumentation zur mangelnden erfinderischen Tätigkeit des Anspruchs 1).

Die [X.] nach dem Anspruch 6 lässt keinen eigenständigen erfinderischen Gehalt erkennen und teilt daher das Schicksal des Patentanspruchs 1.

Anspruch 8 zielt auf eine „Verwendung einer Entwicklungsvorrichtung“ ab, „die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] (1) verwendet zu werden“. Die hierbei angeführten Merkmale entsprechen technisch und sinngemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 und 6, so dass auch dieser Anspruch mit derselben Begründung wie die Ansprüche 1 und 6 nicht die erforderliche erfinderische Tätigkeit aufweist.

Die [X.] 2 bis 5 und 7 teilen das Schicksal der unabhängigen Patentansprüche, weil sie nicht mehr als handwerkliche Lehren zum technischen Handeln darstellen und damit zur Überzeugung des Senats nichts eigenständig Patentfähiges enthalten. Zudem wurde seitens der [X.] auch nichts Gegenteiliges geltend gemacht.

2. Zu Hilfsantrag 1

Merkmal 1.0 1 und um Merkmal 1.6 ergänzt verteidigt, kann dies den [X.] der mangelnden erfinderischen Tätigkeit nicht beseitigen.

Die eben genannten Merkmale des Patentanspruchs 1 lauten wie folgt (fett hervorgehoben die im Vergleich zum erteilten Patentanspruch 1 vorgenommenen Änderungen):

M       

Englisch

Dt. Übers. gemäß Schriftsatz

1.0 1    

A developing device adapted for use with an image forming apparatus (1), comprising a photoconductive medium, the developing device (100) comprising:

Entwicklungsvorrichtung, die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] (1) verwendet zu werden, die ein fotoleitfähiges Medium aufweist, wobei die Entwicklungs-vorrichtung (100) Folgendes umfasst:

1.6     

the developing device comprising a developing roller (140) disposed at the front end of the developing device (100) with respect to the direction of mounting of the developing device (100).            

die Entwicklungsvorrichtung weist eine [X.] (14) auf, die sich in Bezug auf die Richtung der Montage der Entwicklungsvorrichtung (100) am vorderen Ende der Entwicklungsvorrichtung (100) befindet.

[X.] bekannt ist ([X.], z. B. [X.]. 1 und 3, [X.] 1; Merkmal 1.0 1 ).

[X.] (dort: „development roller 40“, vgl. Absätze [0089] und [0090]) ebenfalls zu entnehmen, wobei diese zwar aufgrund der Zweiteilung des Gehäuses der dortigen Kartusche eine von der beanspruchten Verortung etwas abweichende Geometrie bzgl. der Anordnung in der [X.] zeigt ([X.], z. B. [X.]. 3 und 4). Jedoch wird der Fachmann die [X.] entsprechend den sich ihm bietenden Randbedingungen gerade auch vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung problemlos realisieren. Es handelt sich hierbei um eine an der Funktion der [X.] orientierte Maßnahme. Dabei sind keine besonderen Umstände feststellbar, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (vgl. [X.], Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem, Leitsatz). Wie bereits oben unter b) zum erteilten Anspruch 1 ausgeführt, wird der Fachmann die konstruktionsbedingten Gerätevorgaben beim Einbau der [X.] berücksichtigen.

[X.] erhält. Aus dieser Druckschrift ist die genannte Walze (“developing roller, 131”) auch mit den beanspruchten Eigenschaften bekannt ([X.], [X.]. 4 und 5 i. V. m. Sp. 5, [X.] 1-13, insb.: „Here, [X.], 130-C,130-Y, [X.] in the developing unit 130 as shown in [X.]. 5, includes a developing unit main body 130a slidably supported by a guide portion 191 of a frame 190, a developing roller 131 supplying the toner contained in the developing unit main body 130a to an outer circumferential surface of the photoreceptive drum 100 in a non-contact state …” (Unterstreichungen hinzugefügt)); dass diese Angaben zudem auch auf die beanspruchte Montagerichtung zu beziehen sind, wird durch die dortige eigenvibrationshemmende, weil elastische, und die Position haltende Federung („spring, 200“) der Entwicklungskartuschen [X.], [X.]uren 4 und 5 „opening/closing door, 210” i. V. m. Sp. 5, [X.] 12-32; Merkmal 1.6).

[X.] und dem Fachwissen bzw. der Druckschrift [X.] nahe; dieser beruht folglich nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Dies gilt entsprechend für Anspruch 8 dieser Fassung, der um dieselben Merkmale ergänzt ist wie Anspruch 1.

Bezüglich des nebengeordneten Anspruchs 6 sowie der [X.] gelten die Ausführungen zur erteilten Fassung entsprechend.

1. Zu Hilfsantrag 2

Auch die Fassung des Patentanspruchs 1 nach dem ebenfalls zulässigen Hilfsantrag 2 kann den Bestand des [X.]s nicht begründen.

Der Patentanspruch 1 der Fassung nach Hilfsantrag 2 lässt sich wie folgt in Merkmale gliedern (fett hervorgehoben die im geltenden Patentanspruch 1 im Vergleich zu den Merkmalen gemäß Hilfsantrag 1 eingearbeiteten Ergänzungen):

Me    

Englisch

Dt. Übers. gemäß Schriftsatz

1.0 2    

A developing device adapted for use with an image forming apparatus (1), comprising a photoconductive medium, the image forming apparatus including a main body (10) and a main body cover (11) pivotably mounted to the main body to open and close the main body, the developing device being able to be mounted and separated with respect to the main body with the main body cover opened, the developing device (100) comprising:

Entwicklungsvorrichtung, die dazu ausgelegt ist, mit einer [X.] (1) verwendet zu werden, die ein fotoleitfähiges Medium aufweist, wobei die [X.] einen Hauptkörper (10) und eine schwenkbar gelagerte Hauptkörperabdeckung (11) aufweist, um den Hauptkörper zu öffnen und zu schließen, wobei die Entwicklungsvorrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie in Bezug auf den Hauptkörper bei geöffneter Hauptkörper-abdeckung ein- und ausgebaut werden kann, wobei die Entwicklungsvorrichtung (100) Folgendes umfasst:

1.1, 1.21, 1.31, 1.4 - 1.6

1.7     

wherein the main body cover includes a pressing member and terminal contact points having a predetermined elasticity that, [X.], [X.];            

wobei die Hauptkörperabdeckung einen Druckpunkt und [X.]kontaktpunkte mit einer vorgegebenen Elastizität aufweist, die, wenn die Entwicklungsvorrichtung eingebaut und die Hauptkörperabdeckung geschlossen ist, elastisch und elektrisch mit den Anschlüssen der Speichereinheit verbunden sind, während der Druckpunkt das hintere Ende der Entwicklungsvorrichtung elastisch andrückt,

1.8     

wherein the plurality of terminals comprises a second terminal (181b) to provide grounding, which is disposed closest to the driving force reception unit (160) among the plurality of terminals (181).            

wobei die Vielzahl der Anschlüsse einen [es fehlt: zweiten [X.] als] [X.] (181b) umfasst, welcher von der Vielzahl der Anschlüsse (181) am nächsten zu der [X.] (160) angeordnet ist.

[X.] entnehmen lässt ([X.], [X.]. 6, „[X.] 11“ i. V. m. S. 7, Absätze [0099] bis [0101]; Merkmal 1.0 2 ).

1.7). Entsprechende Anregungen im gleichen technischen Kontext vermag er auch der ihm bekannten Druckschrift [X.] zu entnehmen. Diese Maßnahme kann daher eine erfinderische Tätigkeit nicht begründen. Insoweit gelten die Ausführungen im Rahmen des Hilfsantrags 1 entsprechend.

Das letzte neu eingeführte Merkmal 1.8 stellt - ebenso allgemein, wie auch im [X.] ursprünglich offenbart (vgl. [X.], Absätze [0055] und [0059] - auf einen [X.] der Speichereinheit und dessen geometrische Anordnung im Verbund mit den übrigen Anschlüssen und Bauteilen der [X.] ab. Auch dieses Merkmal vermag keine erfinderische Tätigkeit zu begründen, da das Vorsehen eines [X.]es und dessen Positionierung als fachmännische Maßnahmen anzusehen sind:

Um leitungsgebundene Signale wie [X.] überhaupt übertragen zu können ist stets ein Bezugspotential („grounding“), mithin auch der dafür erforderliche [X.] vorzusehen, so dass dieses [X.] als platt selbstverständlich anzusehen ist.

1.8 fügt Anspruch 1 folglich nichts hinzu, was über das fachmännische Können des maßgeblichen Fachmanns hinausgeht, der mit einer funktional sinnvollen und dem Praxisbetrieb standhaltenden Realisierung einer Entwicklungsvorrichtung für eine [X.] betraut ist.

[X.] und dem Fachwissen bzw. der Druckschrift [X.] ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Dies gilt für den um dieselben Merkmale ergänzten Anspruch 6 in gleicher Weise. Wegen Anspruch 4 sowie der Unteransprüche wird auf die Ausführungen zur fehlenden Patentfähigkeit der erteilten Fassung Bezug genommen.

[X.]

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. §§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 Satz 1 und Satz 2 ZPO.

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5 Ni 25/14 (EP)

18.01.2017

Bundespatentgericht 5. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 18.01.2017, Az. 5 Ni 25/14 (EP) (REWIS RS 2017, 17187)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 17187

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