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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Anordnung der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei Unmöglichkeit einer Hauptsacheentscheidung
Meta
17.12.2015
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.12.2015, Az. 18 T 1191/15 (REWIS RS 2015, 316)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 316
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, V ZB 40/15, 16.09.2015.
LG Nürnberg-Fürth, 18 T 1191/15, 17.12.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
V ZB 40/15 (Bundesgerichtshof)
V ZB 40/15 (Bundesgerichtshof)
Abschiebehaftsache: Befugnis des Beschwerdegerichts, einen im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Beschluss als Hauptsacheentscheidung anzusehen
18 T 522/15 (LG Nürnberg-Fürth)
Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie
18 T 522/15 (LG Nürnberg-Fürth)
Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie
18 T 9417/15 (LG Nürnberg-Fürth)
Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts hinsichtlich eines Haftgrundes für die Sicherungshaft