Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.11.2006, Az. AnwZ (B) 102/05

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2006, 614

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[X.] Leitsatz Nachschlagewerk: ja [X.]: ja [X.] §§ 37 ff. Die [X.]eteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der [X.]undes-rechtsanwaltsordnung ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen; die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar. [X.], [X.]eschluss vom 27. November 2006 - [X.]([X.]) 102/05 - AGH des [X.]

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AnwZ (B) 102/05

27.11.2006

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.11.2006, Az. AnwZ (B) 102/05 (REWIS RS 2006, 614)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 614

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