Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, Az. 6 AZR 166/11

6. Senat | REWIS RS 2012, 3012

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Tenor

1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 15. Dezember 2010 - 6 [X.] 1106/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

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6 AZR 166/11

20.09.2012

Bundesarbeitsgericht 6. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Paderborn, 27. Mai 2010, Az: 1 Ca 1971/09, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, Az. 6 AZR 166/11 (REWIS RS 2012, 3012)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 3012


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 6 Sa 1106/10

Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Sa 1106/10, 15.12.2010.


Az. 6 AZR 166/11

Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 166/11, 20.09.2012.


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