6. Senat | REWIS RS 2012, 3012
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 15. Dezember 2010 - 6 [X.] 1106/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
20.09.2012
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Paderborn, 27. Mai 2010, Az: 1 Ca 1971/09, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, Az. 6 AZR 166/11 (REWIS RS 2012, 3012)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 3012
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Sa 1106/10, 15.12.2010.
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 166/11, 20.09.2012.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
II ZR 215/10 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 227/10 (Bundesgerichtshof)
XI ZR 139/16 (Bundesgerichtshof)
2 C 12/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der Zustimmungserklärung
II ZR 215/10 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.