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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 154/14 vom 23. Juni 2015 in dem Rechtsstreit
[X.]. 13 U 71/13 vom 26.02.2014; [X.]. 328 [X.] vom 04.07.2013;
Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 23. Juni 2015 durch [X.] Ellenberger, [X.] Grüneberg und [X.] sowie die Richterinnen Dr. [X.] und [X.]
beschlossen:
Die Kläger werden, nachdem sie die Revision gegen das am 26. Februar 2014 verkündete Urteil des 13. Zivilsenats des [X.] in [X.] zurückgenommen haben, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihnen auferlegt §§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO). Streitwert: [X.] •
Ellenberger Grüneberg [X.]
[X.] Derstadt
Meta
23.06.2015
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.06.2015, Az. XI ZR 154/14 (REWIS RS 2015, 9329)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9329
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