Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2016, Az. 1 BvR 2492/15

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2016, 14731

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten [X.], des Richters [X.] und der Richterin [X.] werden als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten [X.], des Richters [X.] und der Richterin [X.]. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2492/15

10.03.2016

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend SG Konstanz, 30. Juli 2015, Az: S 5 AS 393/15, Gerichtsbescheid

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2016, Az. 1 BvR 2492/15 (REWIS RS 2016, 14731)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 14731

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