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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche
Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten [X.], des Richters [X.] und der Richterin [X.] werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten [X.], des Richters [X.] und der Richterin [X.]. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
10.03.2016
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
§ 19 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2016, Az. 1 BvR 1984/15 (REWIS RS 2016, 14732)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14732
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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