Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.11.2010, Az. AnwZ (B) 16/10

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2010, 1385

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.][X.] ([X.]) 16/10 vom 15. November 2010 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - 2 - Der [X.]undesgerichtshof, [X.], hat durch den Präsidenten des [X.]undesgerichtshofs Prof. Dr. [X.], die Richterin [X.], [X.] [X.] sowie den Rechtsanwalt Dr. [X.] und die Rechtsanwältin [X.] am 15. November 2010 beschlossen: Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen sofortigen [X.]eschwerde zu tragen. Der Gegenstandswert für das [X.]eschwerdeverfahren wird auf 50.000 • festgesetzt. Gründe: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die [X.]estimmung des § 201 Abs. 1 [X.]RAO a.F., die nach § 215 Abs. 3 [X.]RAO auf das vorliegende Verfahren an-wendbar bleibt. Den Geschäftswert (§ 202 Abs. 2 [X.]RAO a.F.) hat der Senat in der in [X.] üblichen Höhe festgesetzt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Februar 2008 - [X.] ([X.]) 50/07, juris [X.]. 1 m.w.N.). 1 [X.] [X.] [X.] [X.] Hauger Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.01.2010 - [X.] 6/09 ([X.]) -

Meta

AnwZ (B) 16/10

15.11.2010

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.11.2010, Az. AnwZ (B) 16/10 (REWIS RS 2010, 1385)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 1385

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.