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Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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13.07.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerwG, 26. Januar 2011, Az: 8 C 45/09, Urteil
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.07.2011, Az. 1 BvR 1472/11 (REWIS RS 2011, 4860)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 4860
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1472/11, 13.07.2011.
Bundesverwaltungsgericht, 8 C 45/09, 26.01.2011.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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