Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.07.2011, Az. 1 BvR 1472/11

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2011, 4860

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1472/11

13.07.2011

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerwG, 26. Januar 2011, Az: 8 C 45/09, Urteil

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.07.2011, Az. 1 BvR 1472/11 (REWIS RS 2011, 4860)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4860


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1472/11

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1472/11, 13.07.2011.


Az. 8 C 45/09

Bundesverwaltungsgericht, 8 C 45/09, 26.01.2011.


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