Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.04.2008, Az. LwZR 11/07

Senat für Landwirtschaftssachen | REWIS RS 2008, 4258

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[X.][X.] 11/07 vom 25. April 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.], [X.], hat am 25. April 2008 durch [X.] und [X.] Lemke und [X.] sowie [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 3. Zivilsenats - Senat für Landwirtschafts-sachen - des [X.] in [X.] vom 9. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Der unterbliebene Hinweis des Berufungsgerichts nach § 139 Abs. 4 ZPO, die Beklagte habe die Motivation der Investitionen weder dargelegt noch vertragliche Abreden zur Erbringung von Leistungen zum Aufbau eines gegenwärtigen oder künftigen Pachtobjekts bewiesen, bedeutet keinen zulassungsrelevanten Verstoß gegen den Anspruch der Beklagten auf Gewährung recht-lichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG). Denn sie hat in ihrer [X.] nicht ausgeführt, was sie nach einem ent-sprechenden Hinweis in das Wissen des Zeugen gestellt oder vorgetragen hätte. Im Hinblick auf die Erwägung des Berufungsge-richts, dass Motivation für die behaupteten Investitionen der [X.] die zwischen ihr und dem [X.] bestehende Ehe gewesen sei, durfte sich die Beklagte nicht mit dem Vortrag be-gnügen, dass der Zeuge bekundet oder sie vorgetragen hätte, In-vestitionen seien in der Erwartung eines künftigen Rechtsverhält-nisses getätigt worden. Notwendig war vielmehr die Darlegung näherer Umstände, die für den bevorstehenden Abschluss eines Pachtvertrags sprechen. - 3 - Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheit-lichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 35.449,58 •. [X.] Czub Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 08.03.06 - 1 [X.] - OLG [X.], Entscheidung vom 09.10.07 - 3 U 43/06 -

Meta

LwZR 11/07

25.04.2008

Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.04.2008, Az. LwZR 11/07 (REWIS RS 2008, 4258)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 4258

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