Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2017, Az. 4 StR 487/16

4. Strafsenat | REWIS RS 2017, 9378

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2017:200617B4STR487.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
4 StR 487/16

vom
20. Juni
2017
in der Strafsache
gegen

wegen Urkundenfälschung u.a.

-
2
-
Der 4.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des [X.] und des Beschwerdeführers am 20.
Juni 2017 gemäß §
349 Abs.
2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom
6.
Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegrün-
det verworfen, dass der Angeklagte der Urkundenfälschung in 126
Fällen, der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.

Gründe:
Das [X.] hat den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 127
Fällen, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie wegen vorsätz-lichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier [X.] und drei Monaten verurteilt und Maßregeln nach §§
69, 69a StGB angeord-net. Hiergegen richtet sich die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte und auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel erzielt den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen erweist es sich als unbegründet im Sinne des §
349 Abs.
2 StPO.
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch
ist im Fall
I.51 der Urteilsgründe unwirksam, weil es an der Tragfähigkeit
des Schuldspruches wegen Urkundenfälschung fehlt (vgl. [X.], Urteile vom 21.
August 2003

3
StR
234/03, insofern nicht abgedr. in [X.], 415; vom 1
2
-
3
-
16.
Oktober 2003

3
StR
302/03; [X.] in [X.], 7.
Aufl.,
§
344 Rn.
10). Die Urteilsgründe enthalten keinerlei Feststellungen zu dieser Tat. Da auch die Anklage

in Übereinstimmung mit den Urteilsgründen

keine
Tatschilderung eines Falles
I.51 enthält, geht der Senat hinsichtlich der Gesamtzahl der aus-geurteilten Fälschungsdelikte von einem Zählfehler aus und korrigiert diesen entsprechend.
Die Korrektur des Schuldspruchs zieht den Wegfall der Einzelstrafe im Fall
I.51 der Urteilsgründe nach sich. Dies lässt die Höhe der [X.] unberührt. Angesichts der verbleibenden Vielzahl von Einzelstrafen (127
Einzelfreiheitsstrafen von je neun Monaten und eine Einzelfreiheitsstrafe von vier Monaten) sowie der einschlägigen Vorverurteilung des Angeklagten und der teilweisen Tatbegehung während laufender Bewährung schließt der Senat trotz fehlender eigenständiger Begründung der Gesamtfreiheitsstrafe aus, dass das [X.] ohne die entfallende Einzelstrafe auf eine mildere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke

Quentin
Feilcke
3

Meta

4 StR 487/16

20.06.2017

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2017, Az. 4 StR 487/16 (REWIS RS 2017, 9378)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 9378

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 StR 454/14 (Bundesgerichtshof)


4 StR 560/19 (Bundesgerichtshof)

Ursächlichkeit von Alkoholintoxikation bei Parkrempler


4 StR 365/14 (Bundesgerichtshof)


4 StR 263/06 (Bundesgerichtshof)


4 StR 365/14 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs: Anforderungen an den subjektiven Deliktstatbestand


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.