OLG München, Entscheidung vom 27.09.2023, Az. 17 U 939/22

17. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 6908

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Übereinstimmungsbescheinigung, Vorteilsausgleichung, Schadensschätzung, Nutzungsentschädigung, Differenzschaden, Vertragsschluss, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Nachprüfung durch das Revisionsgericht, Prozeßbevollmächtigter, BGH-Urteil, Haftungsbegründendes, EG-FGV, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Deliktsrecht, Bemessungsfaktoren, Abschalteinrichtung, Revisionsrechtliche Überprüfung, Mitverschulden, Kaufpreis, Totalschaden


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

17 U 939/22

27.09.2023

OLG München 17. Zivilsenat

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 27.09.2023, Az. 17 U 939/22 (REWIS RS 2023, 6908)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6908

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VIa ZR 335/21 (Bundesgerichtshof)

Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller bei Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung


36 U 2864/22 (OLG München)

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Streitwertfestsetzung, Berufungsrücknahme, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Tatrichterliche Würdigung, Nutzungsentschädigung, Teilweise …


VIa ZR 1/23 (Bundesgerichtshof)

Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neufahrzeugs: Voraussetzungen einer Entlastung des Kraftfahrzeugherstellers bei …


3 U 5052/22 (OLG München)

Übereinstimmungsbescheinigung, Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, gesetzliches Schuldverhältnis, Erfahrungssätze, Kaufvertrag, Rechtshängigkeit, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Kostenentscheidung, EG-FGV, Maßgeblicher …


36 U 5710/22 (OLG München)

verfassungsmäßig berufener Vertreter, Streitwertfestsetzung, Art der Schadensberechnung, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Nutzungsentschädigung, Vorgerichtliche …


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.