Aktenzeichen 17 U 939/22

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RCN:
RCN86LP9U4USKVQF24

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OLG München: Entscheidung vom 27.09.2023

Übereinstimmungsbescheinigung, Vorteilsausgleichung, Schadensschätzung, Nutzungsentschädigung, Differenzschaden, Vertragsschluss, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Nachprüfung durch das Revisionsgericht, Prozeßbevollmächtigter, BGH-Urteil, Haftungsbegründendes, EG-FGV, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Deliktsrecht, Bemessungsfaktoren, Abschalteinrichtung, Revisionsrechtliche Überprüfung, Mitverschulden, Kaufpreis, Totalschaden

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