OLG München, Urteil vom 10.11.2023, Az. 36 U 2864/22

36. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 7958

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Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Streitwertfestsetzung, Berufungsrücknahme, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Tatrichterliche Würdigung, Nutzungsentschädigung, Teilweise Klagerücknahme, Vorsätzliche unerlaubte Handlung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Geschäftsgebühr, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Darlegungs- und Beweislast, Prozeßbevollmächtigter, Wirtschaftliche Identität, Zug-um-Zug-Leistung, Nicht nachgelassener Schriftsatz, Vorteilsausgleichung, Art der Schadensberechnung, Streitgegenstand


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36 U 2864/22

10.11.2023

OLG München 36. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 10.11.2023, Az. 36 U 2864/22 (REWIS RS 2023, 7958)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7958

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